Werbung
Deutsche Märkte schließen in 21 Minuten
  • DAX

    18.224,67
    +156,76 (+0,87%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.942,30
    +56,85 (+1,16%)
     
  • Dow Jones 30

    38.895,81
    +60,95 (+0,16%)
     
  • Gold

    2.377,30
    +30,40 (+1,30%)
     
  • EUR/USD

    1,0722
    -0,0027 (-0,25%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.480,52
    -108,89 (-0,18%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.348,46
    -34,21 (-2,47%)
     
  • Öl (Brent)

    82,21
    +0,64 (+0,78%)
     
  • MDAX

    25.681,48
    +209,73 (+0,82%)
     
  • TecDAX

    3.306,53
    +37,14 (+1,14%)
     
  • SDAX

    14.585,78
    +186,44 (+1,29%)
     
  • Nikkei 225

    38.633,02
    +62,26 (+0,16%)
     
  • FTSE 100

    8.263,62
    +58,51 (+0,71%)
     
  • CAC 40

    7.672,74
    +102,54 (+1,35%)
     
  • Nasdaq Compositive

    17.905,07
    +42,84 (+0,24%)
     

Flugbeschränkungen während der EM-Spiele

LANGEN (dpa-AFX) -Zur Fußball-Europameisterschaft gelten über den Fußballstadien an den Austragungsorten Flugbeschränkungen. Innerhalb dieser Zonen ist Drohnenflug verboten, Ausnahmen gelten ausschließlich für Polizei und Rettungskräfte. "Diese Regelung ist von entscheidender Bedeutung, um potenzielle Risiken für Spieler, Zuschauer und die allgemeine Sicherheit zu minimieren", teilte die Deutsche Flugsicherung am Freitag in Langen mit. Verstöße können rechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr gewertet werden. Das Strafgesetzbuch sehe bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor.

Auch bemannte Flüge müssten "in Abhängigkeit von der Sicherheitslage" mit Einschränkungen rechnen: Je nachdem, wie die Polizei die Gefährdungslage eines Spiels bewerte, könnten zusätzlich zum Drohnenverbot kurzfristig weitere Flugbeschränkungen für die Passagierflugzeuge aktiviert werden.