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FDP will Deutschland als Standort für internationale Wirtschaftsprozesse positionieren

Der Brexit könnte London als Standort für Wirtschaftsprozesse zurückwerfen. Das wäre aus Sicht der FDP die Gelegenheit, in Deutschland einen Handelsgerichtshof zu etablieren.

Buhlen um Wirtschaftsprozesse: Die FDP will in Deutschland einen ständigen Handelsgerichtshof etablieren. Foto: dpa
Buhlen um Wirtschaftsprozesse: Die FDP will in Deutschland einen ständigen Handelsgerichtshof etablieren. Foto: dpa

Der europäische Markt für grenzüberschreitende Justizdienstleistungen wurde in den vergangenen Jahren von London dominiert. Juristen gehen davon aus, dass Großbritannien seine überragende Stellung als Gerichtsstandort für internationale Handels- und Wirtschaftsprozesse nach dem Brexit verlieren wird.

Die FDP sieht hier eine große Chance für Deutschland. Deutsches Recht genieße weltweit hohe Anerkennung. „Als Justizstandort für Unternehmen spielt Deutschland im internationalen Vergleich allerdings nur eine untergeordnete Rolle“, sagte Fraktionsvize Stephan Thomae dem Handelsblatt. „Verfahren mit hohen Streitwerten füllen die Staatskassen anderer, und eine Fortentwicklung des Rechts bleibt aus.“ Dabei biete etwa der Brexit die Gelegenheit, die Bundesrepublik als Gerichtsstandort attraktiver zu machen.

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In einem Positionspapier hat Thomae dafür eine „Agenda für den Rechtsstandort Deutschland“ entworfen. Wichtigster Punkt darin ist die Etablierung eines eigenen internationalen Handelsgerichtshofs. Dort sollen nach Thomaes Vorstellung „Streitigkeiten aus internationalen Wirtschaftsverträgen mit hohen Streitwerten von professionellen Richtern verhandelt werden und Englisch als Gerichts- und Verfahrenssprache vollumfänglich zum Einsatz kommen“.

Dieses Gericht könne an beliebten internationalen Drehkreuzen wie Frankfurt am Main, Hamburg oder München angesiedelt werden, heißt es in dem Positionspapier. Das bisherige System von Spezialkammern an Landgerichten, an denen Berufsrichter gemeinsam mit ehrenamtlichen Handelsrichtern urteilen, hält Thomae hingegen für nicht mehr zeitgemäß.

Die Union sieht den FDP-Vorstoß skeptisch. „Ich befürworte sehr die Internationalisierung der Handelsgerichtsbarkeit in Deutschland“, sagte der CDU-Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak dem Handelsblatt. Die Möglichkeit, Wirtschaftsprozesse in englischer Sprache zu verhandeln, „würde den Justizstandort Deutschland massiv stärken“. Die Schaffung eines internationalen Handelsgerichtshofs wäre jedoch „ein dickes Brett, wofür viele Vorfragen geklärt werden müssten“.

EU-Nachbarländer haben sich schon positioniert

Ähnlich sieht es Tilman Niedermaier von der Wirtschaftskanzlei CMS. Wichtig wäre etwa, ob und in welcher Sprache gegen Entscheidungen eines solchen Gerichtshofs der Instanzenzug offenstehe. „Muss innerhalb der weiteren Instanzen die Sprache von Englisch auf Deutsch gewechselt werden, verliert die Möglichkeit, die erste Instanz in englischer Sprache zu führen, erheblich an Attraktivität“, sagte Niedermaier.

Der CDU-Politiker Luczak favorisiert denn auch die Einführung von Kammern für internationale Handelssachen an den Landgerichten. Manche Bundesländer wie Hessen und Hamburg haben bereits englischsprachige, auf Wirtschaftsstreitigkeiten spezialisierte Zivilkammern („commercial courts“) eingerichtet. Von November an wird Baden-Württemberg zwei Gerichtsstandorte für Wirtschaftsverfahren anbieten.

Der Haken dabei: Zwar wird auf Englisch verhandelt, aber Schriftsätze und Urteile gibt es weiter nur auf Deutsch. Für ein komplett englisches Verfahren müsste erst das Gerichtsverfassungsgesetz geändert werden. Der Bundesrat hat dazu schon mehrere Anläufe unternommen. Ein Gesetzentwurf liegt aber bis heute unbehandelt in der Bundestagsverwaltung.

Für Experten ist das schon deshalb nicht nachvollziehbar, weil sich EU-Nachbarländer wie Frankreich, die Niederlande oder Belgien bereits mit neu errichteten internationalen Handelsgerichten positioniert haben. „In Deutschland hat das Thema bisher keinen vergleichbar hohen Stellenwert gefunden“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn.

„Dabei besteht schon wegen der Exportstärke der mittelständisch geprägten deutschen Wirtschaft ein hoher praktischer Bedarf, die Zivilgerichte stärker auf internationale Handelsstreitigkeiten auszurichten.“

Rebehn bemängelte, dass die „Modellversuche“ einzelner Landgerichte mit englischsprachigen Zivilkammern bisher keinen großen Zulauf gefunden hätten. Sein Vorschlag: „Es bräuchte ein konzertiertes Vorgehen von Bund und Ländern, um die Kompetenzen für internationale Wirtschaftsverfahren an einigen Standorten sinnvoll zu bündeln.“