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FDP-Fraktion kann Antrag auf Neuwahlen nicht allein stellen

ERFURT (dpa-AFX) - Thüringens Ministerpräsident Thomas Kemmerich hat am Donnerstag angekündigt, dass seine FDP-Fraktion einen Antrag auf Auflösung des Thüringer Parlaments stellen will. Doch geht das so einfach?

Laut Thüringer Landesverfassung muss eine Abstimmung über Neuwahlen von mindestens einem Drittel der Thüringer Abgeordneten beantragt werden - in Thüringen wären das 30. Nach Angaben eines Landtagssprechers müssen alle 30 die Abgeordnete den Antrag unterschreiben. Die FDP-Fraktion hat aber nur fünf Abgeordnete, sie hatte nur hauchdünn überhaupt die Fünf-Prozent-Hürde gemeistert.

Die FDP bräuchte also Unterstützung für einen solchen Antrag. Stärkste Fraktion ist die Linke mit 29 Sitzen. Die AfD hat 22 Abgeordnete, die CDU 21. Die SPD verfügt über 8 und die Grünen über 5 Sitze.

Um Neuwahlen zu beschließen, wären sogar die Stimmen von zwei Dritteln der Abgeordneten nötig.