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Experte begrüßt gesenkte Gehaltsanforderungen für Auslandsfachkräfte

FRANKFURT (dpa-AFX) -Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit verringerten Gehaltsanforderungen für Hochqualifizierte ist nach Einschätzung eines Experten ein "großer Schritt" in die richtige Richtung. "Die alte Mindesteinkommensgrenze lag über dem durchschnittlichen Bruttoverdienst in Deutschland - das war weder fair noch realistisch", sagte Ralf Frank, Professor an der privaten Hochschule Gisma University of Applied Sciences. "Letztlich stehen wir hierzulande in direkter Konkurrenz mit unseren europäischen Nachbarn."

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, dessen Vorschriften ab November schrittweise in Kraft treten sollen, senkt unter anderem die Verdienstgrenzen für Arbeitskräfte aus Drittstaaten mit Hochschulabschluss für die sogenannte Blaue Karte der EU. Die Karte gewährt zunächst befristetes Aufenthalts- und Arbeitsrecht für Hochqualifizierte - Voraussetzung ist ein Hochschulabschluss, eine Arbeitsplatzzusage im Zielland sowie ein bestimmtes Mindesteinkommen.

Ausländische Fachkräfte müssen in Deutschland künftig ein Mindestgehalt von rund 43 800 Euro erreichen, statt wie zuletzt 58 400 Euro brutto jährlich. Das liegt der Untersuchung zufolge nur noch etwas über dem europäischen Durchschnitt von 41 222,75 Euro.

Verdienstanforderungen in Luxemburg am höchsten

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Am höchsten sind die Verdienstanforderungen den Angaben zufolge in Luxemburg, dort müssen Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern auf 84 780 Euro brutto im Jahr kommen, um für eine Blaue Karte zugelassen zu werden (Stand: 20. September). Ebenfalls vergleichsweise hohe Gehaltsnachweise werden in Finnland (62 508 Euro), den belgischen Regionen Wallonien und dem Großstadtraum Brüssel (jeweils 60 998 Euro) sowie in den Niederlanden (60 096 Euro) verlangt. "Die Mindesteinkommensgrenze sind verständlicherweise in den Ländern hoch, in denen auch Lebensunterhaltungskosten und Durchschnittseinkommen im europäischen Vergleich höher sind", erläuterte Frank.

Deutlich niedriger sind die Voraussetzungen für die Blaue Karte in Bulgarien, dort müssen ausländische Arbeitskräfte den Angaben zufolge 17 735 Euro verdienen. In Lettland sind es 18 216 Euro. Kroatien landet mit 19 289 Euro auf dem dritten Rang. Es folgen Portugal (21 030 Euro) und Ungarn (26 425 Euro). Dänemark und Irland bieten den Angaben zufolge keine Blaue Karte an.

Für Engpassberufe wie Humanmedizin, Mathematik oder Informatik sowie für Berufsanfängerinnen und -anfänger wurden die Anforderungen an das Bruttojahresgehalt in Deutschland ebenfalls verringert - von rund 45 552 Euro auf 39 682,80 Euro. Zudem wurde die Liste der Engpassberufe erweitert, mit denen der Aufenthaltstitel beantragt werden kann.