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EuGH urteilt zur Frage: Gilt Bereitschaftszeit als Arbeitszeit?

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Inwieweit ist Bereitschaftszeit Arbeitszeit? Zu dieser Frage wird Dienstag der Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Urteil sprechen. Konkret geht es um einen Feuerwehrmann aus Offenbach, der seine Bereitschaft zwar außerhalb der Dienststelle verbringen darf, jedoch die Vorgabe hat, binnen 20 Minuten in Arbeitskleidung und mit dem Einsatzfahrzeug die Stadtgrenze zu erreichen. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft, Siegfried Maier, geht davon aus, dass das Urteil das Potenzial hat, die Feuerwehrwelt zu verändern. (Rechtssache C-580/19)

Ein Gutachten von Generalanwalt Giovanni Pitruzzella tendierte bereits dazu, dass in diesem konkreten Fall die Bereitschaftszeit durchaus als Arbeitszeit gewertet werden könnte. Häufig folgen die EU-Richter ihren Gutachtern.

Eine konkrete Entscheidung für diesen Fall müsse jedoch das zuständige Gericht in Deutschland treffen, so der Generalanwalt. Dabei müsse auch betrachtet werden, wie oft es in Bereitschaftsdiensten zu Einsätzen komme. "Eine hohe Häufigkeit der Einsätze während der Zeiten der Rufbereitschaft könnte nämlich zu einer so umfassenden Einbindung des Arbeitnehmers führen, dass sie seine Möglichkeit, die Freizeit während dieser Zeiten zu planen, fast auf null reduziert", heißt es in dem Gutachten.

Auch wenn das Gutachten dazu tendiert, Bereitschaftszeit im Offenbacher Fall als Arbeitszeit zu betrachten, gibt es auch einen Punkt, der dagegen spricht: Aus der Akte gehe hervor, so Pitruzzella, dass der Feuerwehrmann aus Offenbach zwischen 2013 und 2015 im Durchschnitt 6,67 mal pro Jahr zum Einsatz gerufen worden sei. Eine solche Häufigkeit führe seines Erachtens nicht dazu, dass der Arbeitnehmer bei einem Bereitschaftsdienst normalerweise damit rechnen müsse, zum Einsatz gerufen zu werden.