Werbung
Deutsche Märkte schließen in 1 Stunde 32 Minute
  • DAX

    18.120,25
    +202,97 (+1,13%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.997,50
    +58,49 (+1,18%)
     
  • Dow Jones 30

    38.210,76
    +124,96 (+0,33%)
     
  • Gold

    2.349,50
    +7,00 (+0,30%)
     
  • EUR/USD

    1,0712
    -0,0021 (-0,19%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.125,79
    +1.075,92 (+1,82%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.330,14
    -66,40 (-4,75%)
     
  • Öl (Brent)

    84,01
    +0,44 (+0,53%)
     
  • MDAX

    26.148,78
    +105,60 (+0,41%)
     
  • TecDAX

    3.311,31
    +44,55 (+1,36%)
     
  • SDAX

    14.262,60
    +266,83 (+1,91%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.132,96
    +54,10 (+0,67%)
     
  • CAC 40

    8.085,13
    +68,48 (+0,85%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.886,01
    +274,25 (+1,76%)
     

EuGH zu Schadenersatz: Verhalten von Fluggast bei Sturz entscheidend

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof macht Fluggästen nach einem Sturz auf einer Flugzeugtreppe Hoffnung auf Schadenersatz. Die Airline sei nur von ihrer Haftung befreit, wenn sie nachweisen könne, dass der Fluggast durch sein Verhalten zum Unfall beigetragen habe, teilte der EuGH in Luxemburg am Donnerstag mit. Inwiefern dies der Fall ist, müssten nationale Gerichte entscheiden (Rechtssache C-589/20).

Hintergrund ist ein Fall aus Österreich. Eine Passagierin war beim Aussteigen aus einem Flugzeug auf einer mobilen Treppe ohne ersichtlichen Grund gestürzt und brach sich den Arm. Sie klagte auf Schmerzensgeld sowie eine Entschädigung für die Bezahlung einer Haushaltshilfe.

Nach Angaben des Gerichts war die Frau mit ihrem Ehemann und ihrem Sohn unterwegs als es zu dem Unfall kam. Sie trug dabei eine Handtasche in der rechten Hand und ihren Sohn auf dem linken Arm. Dass sich die Frau nicht an einem der Handläufe der Treppe festgehalten habe, könne zu dem Unfall beigetragen haben, betonte der EuGH. Es dürfe aber nicht außer Acht gelassen werden, dass die Frau mit einem minderjährigen Kind gereist sei, für dessen Sicherheit sie habe sorgen müssen.