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Erneut Bewährungsstrafen in Prozess um Miesbacher Sparkassenaffäre

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im neuen Prozess um teure Geschenke auf Kosten der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee hat das Landgericht München II am Mittwoch erneut Bewährungsstrafen wegen Untreue verhängt. Der ehemalige Vorstandschef Georg Bromme bekam allerdings mit einem Jahr und acht Monaten eine um zwei Monate höhere Strafe als im ersten Prozess. Ex-CSU-Landrat und frühere Aufsichtsratschef Jakob Kreidl erhielt erneut elf Monate.

Bromme und Kreidl mussten sich schon im ersten Prozess wegen der Affäre um teure Geschenke, luxuriöse Reisen und Geburtstagspartys auf Kosten der Bank verantworten. Bromme und die Staatsanwaltschaft hatten gegen das damalige Urteil Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte 2021 die Urteile des Landgerichts weitgehend. Bei einigen Vorwürfen aber sahen die Karlsruher Richter erneuten Verhandlungsbedarf.

Die Staatsanwaltschaft hatte nun im neuen Prozess für Bromme zweieinhalb Jahre Haft verlangt, genau wie im ersten Prozess. Damit wäre er hinter Gitter gekommen. Kreidl sollte nach dem Willen der Anklage zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt werden. Die Verteidiger wollten deutlich niedrigere Strafen, nämlich eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten für Bromme und von neun Monaten für Kreidl.

In dem Verfahren ging es vor allem nochmals um Geschenke für Kreidls Büro und Weihnachtsgeschenke an Kollegen aus dem Verwaltungsrat und dem Vorstand. Auch bei einer Spende anlässlich des Naturschutzprojekts für Steinadler kam der BGH zu dem Schluss, dass diese keinen unternehmerischen Zweck erkennen lasse.