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Eilentscheidung zur Fleischbranche - Karlsruhe reicht Begründung nach

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Kurz vor Jahresende hatte das Bundesverfassungsgericht etliche Eilanträge gegen die verschärften Vorschriften für die Fleischbranche abgewiesen - nun reichen die Richter die Begründung nach. Wie sie am Donnerstag in Karlsruhe mitteilten, konnten die Kläger sie nicht davon überzeugen, dass ihnen derart gravierende Nachteile drohen, dass ein sofortiges Eingreifen nötig wäre. Die klagenden Arbeitnehmer, Unternehmer und Betriebe müssen daher bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren mit den zum 1. Januar in Kraft getretenen Verboten leben. (Az. 1 BvQ 152/20 u.a.)

Als Reaktion auf massenhafte Corona-Fälle in Schlachthöfen hatten Bundestag und Bundesrat kurz vor Weihnachten das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz erlassen. Es verbietet unter anderem den Einsatz von Subunternehmen mit osteuropäischen Billiglohn-Arbeitern. Auch Leiharbeit soll ab dem 1. April erschwert und in drei Jahren ganz untersagt werden. Kleinere Handwerksbetriebe sind ausgenommen.

Die Verfassungsrichter gehen davon aus, dass betroffene Firmen das eingearbeitete fremde Personal selbst einstellen können. Belastungen dadurch genügten "für sich genommen nicht, um die Dringlichkeit einer Eilentscheidung gegen ein Gesetz zu begründen", heißt es in der Mitteilung. Eine Existenzgefährdung sei nicht in ausreichender Weise dargelegt. Es werde auch niemandem sein Beruf verboten, sondern nur eine bestimmte Gestaltung für unzulässig erklärt.

Im Eilverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz grundsätzlich noch nicht im Detail. Das passiert erst im eigentlichen Hauptverfahren, wenn auch Verfassungsbeschwerden eingereicht werden. Am 29. Dezember hatten die Richter zunächst über neun reine Eilanträge entschieden, denen aber noch Verfassungsbeschwerden folgen könnten. Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin sind gegen die neuen Regeln für die Fleischindustrie derzeit drei Eilverfahren anhängig, von denen zwei mit einer Verfassungsbeschwerde verbunden sind. Genauere Einzelheiten waren dazu nicht zu erfahren.