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Berlin (dpa/tmn) - Sie leisten im Frieden etwa Amtshilfe bei Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen. Kommt es zu einem Verteidigungsfall, sollen sie wichtige Infrastruktur sichern und schützen: Reservistinnen und Reservisten für den Heimatschutz. Auch Ungediente, also Menschen, die bislang nicht bei der Bundeswehr waren, können sich dafür bewerben.
Doch wie funktioniert das eigentlich, muss der Arbeitgeber einen dafür freistellen - und gibt es eine Vergütung? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wie hoch ist überhaupt der Bedarf an Reservistinnen und Reservisten in Deutschland?
Reservistinnen und Reservisten werden flächendeckend in ganz Deutschland gesucht. «Insgesamt gibt es etwa 100 000 Dienstposten für sie, derzeit sind nur rund 35 000 besetzt», sagt Professor Patrick Sensburg, Präsident des Verbands der Reservisten der Deutschen Bundeswehr. Besonders groß ist aktuell der Bedarf in den Heimatschutzkompanien.
Diese gibt es, so heißt es auf der Webseite der Bundeswehr, seit 2012 in ganz Deutschland. Reservistinnen und Reservisten in den Heimatschutzkompanien sind demnach speziell für Wach- und Sicherungsaufgaben ausgebildet. Sie können die Truppe zum Beispiel dabei unterstützen, Kasernen zu bewachen oder Kraftfahrzeugkontrollen durchzuführen. In der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit helfen sie demnach bei Katastrophen oder sichern kritische zivile Infrastruktur wie Elektrizitäts- oder Wasserwerke.
Heimatschutzkräfte können in ihrer Region in der Amtshilfe aber auch ganz spezielle Aufgaben übernehmen, wenn die zivilen Behörden und Organisationen überlastet sind: 2020 wurden den Angaben zufolge beispielsweise im Saarland Reservistinnen und Reservisten der Heimatschutzkompanien als Helferinnen und Helfer in einer Corona-Teststrecke eingesetzt.
Was müssen Ungediente mitbringen?
Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit haben, die Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein und sie müssen sich einer Sicherheitsprüfung unterziehen.
Interessenten durchlaufen nach Angaben eines Sprechers des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr ein sogenanntes Eignungsfeststellungsverfahren. Hierbei geht es unter anderem um die körperliche Leistungsfähigkeit. Eine Grundfitness wird bei allen vorausgesetzt. Ebenso der Nachweis gewisser Fähigkeiten, etwa im Sanitätsdienst. Solche Fertigkeiten können Interessierte beim Reservistenverband erwerben, der dann auch entsprechende Nachweise ausstellt.
Wie sieht die Ausbildung aus?
Alle, die als Reservistin oder Reservist im Heimatschutz tätig werden wollen, durchlaufen eine Grundausbildung. Ungediente, die bisher nicht bei der Bundeswehr waren, können das laut Sensburg inzwischen sogar über einen längeren Zeitraum an den Wochenenden absolvieren. Danach erfolgt bei Bedarf eine Weiterqualifizierung, je nach Anforderung der Bundeswehr.
In der ersten Phase der Grundausbildung geht es nach Angaben des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr vor allem um Objektschutz - Waffenausbildung etwa, aber beispielsweise auch Sanitäts- und ABC-Abwehr-Ausbildung, also die Abwehr der Gefahren von atomaren, biologischen und chemischen Kampfmitteln.
In der zweiten Phase der Grundausbildung steht das Einüben der Abläufe in der zivil-militärischen Zusammenarbeit im Fokus, etwa im Rahmen der Amtshilfe mit dem Technischen Hilfswerk (THW) oder der Feuerwehr. Außerdem werden die Reservisten für den Einsatz im Heimatschutz etwa in der Abwehr von Fliegern und Drohnen geschult.
Muss der Arbeitgeber Reservisten für eine Übung oder einen Einsatz von der Arbeit freistellen?
Nein, derzeit gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Unternehmen sind also nicht verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freizustellen.
Arbeitgeber können von der Freistellung aber profitieren, wenn ihre Mitarbeiter nach der Übung mit neuen Eindrücken und Fähigkeiten zurückkommen. «Zugleich hat man hier auch als Unternehmen die Chance, ein Stück Verantwortung für die Sicherheit des Landes zu übernehmen, das eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft ist», so Sensburg.
Wichtig für Beschäftigte: Sie müssen das schriftliche Einverständnis ihrer Vorgesetzten, dass sie für den geplanten Zeitraum freigestellt werden, einholen.
Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz am eigentlichen Arbeitsplatz aus?
Während des freiwilligen Reservistendienstes besteht für die Dauer von sechs Wochen besonderer Kündigungsschutz laut Paragraf 10 des Arbeitsplatzschutzgesetzes. Das Recht zur Kündigung aus dringenden betrieblichen Gründen gilt jedoch weiterhin.
Gibt es für die Reservistentätigkeit eine Vergütung?
Ja, entweder bekommt der Reservist oder die Reservistin den Nettoverdienstausfall pro Tag erstattet - hier gibt es höchstens 301 Euro pro Tag. Alternativ können Reservisten einen Tagessatz plus eine Reservistendienstleistungsprämie erhalten - dieser Betrag beläuft sich je nach erreichtem Dienstgrad und Familienstand auf rund 100 Euro pro Tag.
Die Bundeswehr übernimmt außerdem für die Dauer der Reservistendienstleistung die Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zudem haben Reservisten während eines Reservedienstes Anspruch auf kostenlose truppenärztliche Versorgung.
Wie lange dauert ein Reservistendienst?
Das schwankt - der Dienst kann einen Tag lang dauern, aber auch mehrere Monate. Reservisten können den zeitlichen Rahmen ihres Dienstes mit der Bundeswehr abstimmen, je nach Verfügbarkeit und Bedarf.
Und: Reservistendienst ist freiwillig, es muss also derzeit niemand antreten. Je nach Verwendung sind aber einige Wochenenden oder auch 14 Tage bis zu drei Wochen zur Übung zielführend, um die Aufgaben im Fall eines Falles sicher erfüllen zu können.