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Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Entscheidung zur Triage

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Dienstag (9.30 Uhr) eine Entscheidung zur sogenannten Triage in der Corona-Pandemie. Der Begriff beschreibt eine Situation, in der die Intensivstationen so überlastet sind, dass Ärztinnen und Ärzte nicht mehr alle Patienten retten können und eine Auswahl treffen müssen. In dem Karlsruher Verfahren geht es um die Frage, ob der Gesetzgeber verpflichtet ist, dafür Kriterien vorzugeben. (Az. 1 BvR 1541/20)

Geklagt haben neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen. Sie befürchten, aufgrund ihrer statistisch schlechteren Überlebenschancen aufgegeben zu werden. Die Triage-Empfehlungen, die mehrere medizinische Fachgesellschaften erarbeitet haben, halten sie für problematisch. Im Grundgesetz ist festgeschrieben, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.

Einen Eilantrag der Kläger-Gruppe hatten die Richterinnen und Richter im Sommer 2020 abgewiesen. Damals teilten sie mit, die schwierigen Fragen könnten nicht auf die Schnelle beantwortet werden.