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Blamiert auf der Weihnachtsfeier: Tipps für danach

Wer einer Kollegin auf der Weihnachtsfeier zu nahe gekommen ist, bittet sie am besten um Verzeihung. Foto: Diagentur

Mit dem Kollegen geknutscht oder dem Chef Intimes aus dem Privatleben erzählt? Weihnachtsfeiern können ziemlich peinlich werden. Wer sich richtig blamiert hat, traut sich danach oft kaum noch zur Arbeit. Was jetzt?

Ein Kollege hat auf der Weihnachtsfeier peinlich getanzt, die Sekretärin beleidigt und mit der Chefin geknutscht. Kurz gesagt: Er ist in beinahe jedes Fettnäpfchen geraten, in das Beschäftigte auf so einer Feier treten können. Nur, was jetzt? Irgendwie muss das Leben im Büro ja weitergehen. Brust raus, Kopf hoch, raten Experten:

Fauxpas 1: Der John-Travolta-Hüftschwung

Auf den meisten Weihnachtsfeiern beginnt der gemütliche Teil des Abends immer mit demselben Ritual: Sobald der DJ die Tanzfläche freigegeben hat, stehen alle verschämt am Rand und gucken. Irgendwann traut sich doch jemand auf die Tanzfläche und lässt die Hüften kreisen. Wer peinlich getanzt und sich bis auf die Knochen blamiert hat, muss sich laut Knigge wenigstens nicht dafür entschuldigen, erklärt Agnes Jarosch vom Deutschen Knigge-Rat. Wer allerdings eine Kollegin angetanzt und sie in eine unangenehme Situation gebracht hat, der sollte am nächsten Morgen um Verzeihung bitten.

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Fauxpas 2: Aus dem Privatleben erzählen

Viele Menschen verbringen mit ihren Arbeitskollegen genau so viel Zeit wie mit ihrem Partner. Es ist also vollkommen in Ordnung, einmal etwas aus dem Privatleben zu erzählen. Hat ein Mitarbeiter auf der Weihnachtsfeier allerdings von seinem hartnäckigen Fußpilz und seiner schrecklichen Schwiegermutter berichtet, ist das Gespräch für die anderen wahrscheinlich ein wenig unangenehm geworden. «Hier würde ich das Vier-Augen-Gespräch suchen», rät die Karriere-Trainerin Carolin Lüdemann. Am besten nimmt der Mitarbeiter seine Gesprächspartner im Büro einzeln auf die Seite und appelliert an ihre Verschwiegenheit.

Fauxpas 3: Über die Arbeit lästern

Dass im Job nicht immer alles wunderbar läuft, ist vollkommen normal. Vielen Menschen hilft es, ihrem Ärger hin und wieder Luft zu machen. Die Weihnachtsfeier ist dafür aber nicht der richtige Ort. Wer auf der Weihnachtsfeier jedem - von der Putzfrau bis zum Vorgesetzten - damit in den Ohren liegt, wie schrecklich er den Betrieb findet, handelt sich im Extremfall eine Abmahnung ein.

Fauxpas 4: Den Kollegen endlich die Meinung geigen

Die zickige Chefsekretärin behandelt alle von oben herab, der oberschlaue Abteilungsleiter spricht mit seinen Mitarbeitern wie mit kleinen Kindern. Auch Kollegen darf man Grenzen aufzeigen. Gut, wenn sich auf der Weihnachtsfeier endlich jemand dazu durchgerungen hat. Weniger gut, dass dabei auch das eine oder andere Schimpfwort gefallen ist. Mit einem Streit können sich Arbeitnehmer richtig Ärger einhandeln. Wer einen Kollegen vor allen anderen lauthals anbrüllt und ihm Beleidigungen an den Kopf wirft, stört den Betriebsfrieden. «Das könnte auch abmahnungsrelevant sein», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Fauxpas 5: Mit dem Chef knutschen

Der Klassiker unter den Weihnachtsfeier-Fettnäpfchen: Eine Kollegin knutscht mit einem Kollegen. Wenn es sich dabei dummerweise auch noch um den Chef handelt, kann der Tag nach der Weihnachtsfeier richtig peinlich werden. Karriere-Expertin Lüdemann rät auch hier zum Vier-Augen-Gespräch - mit dem Boss sowieso, aber auch mit den Kollegen, die die Szene beobachtet haben.