Werbung
Deutsche Märkte schließen in 4 Stunden 9 Minuten
  • DAX

    18.159,61
    +158,01 (+0,88%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.960,04
    +38,56 (+0,78%)
     
  • Dow Jones 30

    38.675,68
    +449,98 (+1,18%)
     
  • Gold

    2.329,80
    +21,20 (+0,92%)
     
  • EUR/USD

    1,0776
    +0,0009 (+0,09%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.655,98
    +477,09 (+0,81%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.384,80
    +72,17 (+5,50%)
     
  • Öl (Brent)

    78,90
    +0,79 (+1,01%)
     
  • MDAX

    26.567,06
    +266,24 (+1,01%)
     
  • TecDAX

    3.286,54
    +20,32 (+0,62%)
     
  • SDAX

    14.490,39
    +59,15 (+0,41%)
     
  • Nikkei 225

    38.236,07
    -38,03 (-0,10%)
     
  • FTSE 100

    8.213,49
    +41,34 (+0,51%)
     
  • CAC 40

    8.018,86
    +61,29 (+0,77%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.156,33
    +315,33 (+1,99%)
     

BGH verhandelt über Münchner Musterklage zu Mieterhöhungen

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Geplante Mieterhöhungen in einer großen Münchner Wohnanlage werden am Donnerstag (10.30 Uhr) ein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das Immobilienunternehmen, dem die mehr als 200 Wohnungen gehören, hat den Mietern Modernisierungsarbeiten angekündigt. Anschließend soll die Miete deutlich steigen. Pikant ist der Zeitpunkt der Ankündigung: Seit Anfang 2019 dürfen Mieten bei einer Modernisierung nicht mehr so stark erhöht werden wie früher. Die Immobilienfirma kündigte die Modernisierungen noch wenige Tage vor dem Jahreswechsel an - obwohl die Arbeiten erst ein knappes Jahr später beginnen sollten.

Der Münchner Mieterverein geht davon aus, dass die alte Rechtslage ausgenutzt werden sollte, um deutlich mehr Miete verlangen zu können. Als Kläger hat er für die Betroffenen ein Musterverfahren angestrengt. Über die Klage wird nun in letzter Instanz verhandelt. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen. (Az. VIII ZR 305/19)/sem/DP/nas