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Beratungsstandards werden konkretisiert

Im Frühjahr dieses Jahres hatte der Arbeitskreis Beratungsprozesse bereits erste Beratungsstandards zur Diskussion gestellt. Es wurde eine „Beratungslandkarte“ mit konsensfähigen Prioritäten zu Risikoabsicherung und Vermögensaufbau ins Leben gerufen(FundResearch berichtete). Zu diesem Zeitpunkt waren lediglich Leitfäden für drei Beratungsanlässe ausgearbeitet. Jetzt stellte der Arbeitskreis auf seinem jüngsten Software (Xetra: 11213895.DE - Nachrichten) -Workshop in Berlin acht neue Beratungsleitfäden vor, die den Beratungsprozess systematisieren und gleichzeitig möglichst haftungssicher gestalten sollen. Bei Softwarehäusern, Versicherern und Maklerpools fand der Arbeitskreis dabei breite Zustimmung. IT-Spezialisten signalisierten, an der Entwicklung einer Software mitarbeiten zu wollen, welche die technische Implementierung von Beratungslandkarte und Beratungsleitfäden unterstützt. Die Leitfäden dienen Finanz- und Versicherungsvermittlern und decken verschiedene Beratungsanlässe, wie den Kauf einer Immobilie, Heirat oder Umzug ab. Die Beratungsleitfäden sollen den Beratungsprozess nach den Empfehlungen des Arbeitskreises strukturieren. Der Vermittler könne den Kunden in aller Kürze systematisch befragen, zu welchen Beratungsfeldern (z.B. Haftungsrisiken) auf Grund des konkreten Beratungsanlasses (z.B. Hauskauf) ein Beratungsbedarf besteht. „Es handelt sich also um eine Auftragsklärung“, sagt Friedel Rohde, Projektkoordinator des Arbeitskreises. Sämtliche Beratungsaspekte in den Bereichen Risikoabsicherung und Vermögensaufbau werden nach der vom Arbeitskreis vorgenommen Priorisierung aufgeführt. Dadurch kann der Berater gemeinsam mit dem Kunden festlegen, zu welchen Aspekten dieser beraten werde möchte. Für den eigentlichen Beratungsprozess können Risikoanalysebögen verwendet werden, die der Arbeitskreis Beratungsprozesse auf seinerInternetseitefür Berater frei zur Verfügung stellt.Mit den bisherigen Ergebnissen will sich Rohde aber nicht zufrieden geben: „Denn eine Marktdurchdringung ist nur möglich, wenn die Beratungssystematik und Beratungsleitfäden auch Eingang in Tarifierungs- und Beratungssoftware sowie in Maklerverwaltungsprogramme erhalten.“ Durch die Fachtagung seien die Chancen dafür gestiegen.(PD)