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Aufweichung der Schuldenbremse: Minister Scholz will sich noch nicht festlegen

Die Union lehnt die von Kanzleramtschef Braun vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes vehement ab. Die Bundesregierung ist indes noch unentschlossen.

Die Bundesregierung hat sich zur möglichen Aufweichung der Schuldenbremse noch nicht klar positioniert. Foto: dpa
Die Bundesregierung hat sich zur möglichen Aufweichung der Schuldenbremse noch nicht klar positioniert. Foto: dpa

Es war ein Aufschrei: Nachdem Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) in einem Handelsblatt-Gastbeitrag geschrieben hatte, die Schuldenbremse könne auf Jahre nicht eingehalten werden, und deshalb eine Änderung des Grundgesetzes forderte, folgte ein Aufstand in den eigenen Reihen. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) lehnte eine Aufweichung der Schuldenregel ebenso ab wie CDU-Chef Armin Laschet.

Doch trotz der vehementen Absagen aus der Union ist die Diskussion um die Schuldenbremse nicht beendet. Die Bundesregierung will jedenfalls Änderungen nicht komplett ausschließen. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Karsten Klein hervor.

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Klein hat beim Bundesfinanzministerium angefragt, „welche Position die Bundesregierung“ gegenüber der von Braun erhobenen Forderung nach einer Grundgesetzänderung habe, um die Schuldenbremse für mehrere Jahre auszusetzen. „Bestehen innerhalb der Bundesregierung in irgendeiner Weise Pläne, gesetzliche Änderungen an der Schuldenbremse vorzunehmen?“

Ein klares Nein gab es als Antwort nicht. Die Bundesregierung werde im Frühjahr die Eckwerte für den Haushaltsentwurf 2022 und den Finanzplan bis 2025 beschließen, teilte die parlamentarische Staatssekretärin Bettina Hagedorn (SPD) mit. „Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung hierzu ist noch nicht abgeschlossen“, schrieb sie. Der Bundeshaushalt sei besonderen Herausforderungen ausgesetzt.

Im SPD-geführten Finanzministerium gibt es mehr Sympathien für Brauns Vorstoß als in der Union. Olaf Scholz hatte sich schon nach Veröffentlichung von Brauns Gastbeitrag offen dafür gezeigt, während in der Union ein Empörungssturm losbrach.

Brauns Vorstoß bräuchte Zweidrittelmehrheit im Bundestag

Schließlich würde dem Vizekanzler die Finanzplanung für die kommenden Jahre deutlich einfacher fallen, wenn die Schuldenbremse weiter ausgesetzt würde. In den Jahren 2020 und 2021 wurde dazu die Klausel für Katastrophen genutzt. Die Frage ist aber, wie lange diese noch genutzt werden kann, wenn die akute Pandemie vorbei ist.

Auch aus dieser Überlegung heraus hatte Braun eine Grundgesetzänderung ins Spiel gebracht. Dafür bräuchte es allerdings im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit. Union, SPD und Grüne haben nicht genügend Stimmen.

Die FDP dürfte hingegen kaum zustimmen. „Wir sehen überhaupt keinen Grund, jetzt die Schuldenbremse aufzuweichen“, sagte der Abgeordnete Klein. Die Regel habe sich gerade in der Krise bewährt.

Zur Diskussion um eine Änderung habe es auch klare Ansagen von der Union gegeben. „Offenbar haben die in der Bundesregierung aber keinen Eindruck hinterlassen“, sagte der FDP-Politiker mit Blick auf die ausweichende Antwort des Bundesfinanzministeriums.