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Amazon Prime Day: Verbraucherzentrale warnt vor Schnäppchenfallen

(Bild: Amazon)
(Bild: Amazon)

Highlights und Neuheiten zu supergünstigen Preisen – das gibt’s nur am Amazon Prime Day? Keineswegs, sagt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie warnt vor Schnäppchenfallen und Verkaufstricks.

Am 15. Juli startet der bisher längste Prime Day beim Online-Versandgiganten Amazon. Für 48 Stunden sollen Prime-Mitglieder dann die Möglichkeit haben, ihre Superschnäppchen des Jahres einzukaufen. Amazon rührt für den weltweiten Event kräftig die Werbetrommel, verspricht ein „zweitägiges Feuerwerk voller toller Angebote“.

Viele Konsumenten fiebern dem Prime Day schon lange vor dem Start entgegen. Und wer kein Prime-Kunde ist, kann sich noch schnell anmelden und Prime 30 Tage gratis testen. Dabei sein kann also jeder.

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Doch der Prime Day ist nicht nur gespickt mit tollen Angeboten, sondern vor allem auch mit „Blitzangeboten“, „Countdowns“ und „limitierten Stückzahlen“.

„Verkaufspsychologische Folterinstrumente“, nennt das die Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen. Wie bereits in den vergangenen Jahren warnt sie Konsumenten davor, sich nicht blenden zu lassen und in den Shoppingrausch zu verfallen.

Das eine oder andere Schnäppchen sei womöglich drin. Auf keinen Fall sollte man sich allerdings durch ablaufende Countdowns oder die angebliche Knappheit eines bestimmten Produkts unter Druck setzen lassen, sagt Georg Tryba, Online-Experte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen der Welt.

Die Chancen, dass Kunden an den beiden Verkaufstagen einmalige Schnäppchen verpassen könnten, schätzt der Digitalexperte als gering ein: „Viele Artikel, die angeblich ablaufen, stehen nach ein paar Stunden wieder im Netz. Nach dem Schnäppchen ist vor dem Schnäppchen. Im Netz herrscht jederzeit Schlussverkauf“.

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Zudem sei die Ersparnis häufig viel geringer, als Amazon suggeriert. „Wo 50 Prozent Ersparnis draufsteht, ist häufig nur 20 Prozent drin“, sagt Tryba. Laut dem Experten wirbt Amazon bei seinen Prime-Angeboten mit utopischen Ersparnis-Berechnungen.

Denn der Händler rechnet die Ersparnis zwischen der vom Hersteller angegebenen Unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) und dem Prime-Angebotspreis aus. Der Angebotspreis außerhalb von Prime liegt aber meist viel niedriger als der angegebene UVP. So wie in dem folgenden Beispiel:

(Bild: Screenshot Amazon)
(Bild: Screenshot Amazon)

Kunden können beim Kauf des Oral-B WaterJet zwar sparen. Allerdings sind es nicht 42,50 Euro, sondern 12,36 Euro, die Differenz zwischen dem „Preis“ und dem „Angebotspreis“.

Kunden sollten bei den Angeboten in jedem Fall genau hinschauen und vor dem Kauf die Angebotspreise mit denen anderer Anbieter im Internet vergleichen, raten die Verbraucherschützer.

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