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Altersvorsorge: Minijob zählt auch für Rente

Die Zeit im Minijob wird später bei der Mindestversicherungszeit für die Rente mit angerechnet.
Die Zeit im Minijob wird später bei der Mindestversicherungszeit für die Rente mit angerechnet.

Rund sechs Millionen Menschen arbeiteten 2020 in Deutschland in einem Minijob und verdienten damit maximal 450 Euro im Monat. Das Gute dabei: Minijobs zahlen auch fürs Alter ein.

Berlin (dpa/tmn) - Seit 2013 sind Minijobs in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Bei einem Einkommen von 450 Euro sind das 16,20 Euro im Monat, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Den Hauptteil des Beitrags trägt mit 15 Prozent der Arbeitgeber. Minijobber selbst zahlen in der Regel zusätzliche 3,6 Prozent ihres Gehaltes in die Rentenversicherung ein.

Der Vorteil: Die Zeit im Minijob wird später bei der Mindestversicherungszeit für eine Rente mit angerechnet. Das gilt für die Altersrente ebenso wie für eine mögliche Erwerbsminderungsrente und eine Hinterbliebenenrente. Darüber hinaus zählt die Beitragszeit auch für Rehabilitationsleistungen: Wer in den letzten zwei Jahren mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann über die Rentenversicherung eine Reha beantragen.

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Eine Beitragszahlung lohnt sich laut Rentenversicherung besonders für Eltern mit Minijob: Zwischen dem dritten und dem zehnten Geburtstag des Kindes - der «Kinderberücksichtigungszeit» - werden ihre Beiträge bei der Rentenberechnung um bis zu 50 Prozent aufgewertet. Für die Rente zählt der Job auf 450-Euro-Basis dann also so viel, als hätte er bis zu 675 Euro monatlich eingebracht.

Die spätere Altersrente steigt durch ein Jahr im versicherungspflichtigen Minijob nach heutigen Werten um 6,67 Euro monatlich. Das sind 80,04 Euro im Jahr und damit 37,08 Euro mehr, als ohne eigene Einzahlung.

Auch bei der Riester-Rente profitieren Minijobber, wenn sie in die Rentenkasse einzahlen: Hier brauchen sie durch ihr geringes Einkommen nur einen niedrigen Eigenbeitrag zur Riester-Rente zu zahlen. Für Mütter und Väter ist dies besonders günstig, da sie neben der staatlichen Grundzulage auch Kinderzulagen erhalten.

Rentnerinnen und Rentner, die über die reguläre Altersgrenze hinaus einen Minijob ausüben, können eigene Beiträge zur Rentenversicherung einzahlen und damit ihre Rente steigern. Bei einem monatlichen Einkommen von 450 Euro und einer Beitragszahlung von 16,20 Euro steigt die Rente nach einem Jahr um rund 5 Euro.

Minijobber können sich bei ihrem Arbeitgeber auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies ist bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses bindend.