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Was Sie beim Tod eines nahen Angehörigen erledigen müssen

Zu Lebzeiten abgeschlossene Verträge gelten für Bestatter auch nach dem Tod. Selbst wenn dann die vereinbarte Bezahlung nicht mehr funktioniert. Foto: Ingo Wagner

In Deutschland sterben jährlich rund 855.000 Menschen. Neben der Trauer und psychischen Belastung sind dann viele Formalitäten zu erledigen. Viele Angehörige fühlen sich überfordert. Ich möchte Ihnen die wichtigsten Aufgaben nennen, von denen Sie viele auch einem Bestattungsunternehmen übertragen können:

1. Anzeige beim Standesamt
Die nächsten Angehörigen müssen den Todesfall spätestens am dritten Werktag beim Standesamt anzeigen und sich eine Sterbeurkunde besorgen. Lassen Sie sich gleich fünf bis zehn Exemplare ausstellen, da Sie diese unter anderem für Kontoauflösungen, Kündigungen von Versicherungen, Abmeldungen von Renten oder Nachlassangelegenheiten benötigen.

Folgende Unterlagen müssen Sie dem Standesamt vorlegen:
•    Ärztliche Todesbescheinigung
•    Geburts- und Heiratsurkunde des Verstorbenen
•    Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. Scheidungsurteil

2. Überführung des Verstorbenen
Der Verstorbene muss innerhalb von 36 Stunden in die Leichenhalle überführt werden. Wählen Sie dazu ein Bestattungsunternehmen aus, das dieses veranlasst. Hat der Verstorbene bereits mit einem Bestatter einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen, muss dieser informiert werden. Das Bestattungsunternehmen unterstützt Sie dann auch bei vielen Formalitäten der Bestattung, wie Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche, musikalische Begleitung, Dekoration, Sarggebinde, Trauerfeier und Traueranzeigen.

3. Versicherungen informieren
Sie sollten umgehend die Versicherungen des Verstorbenen kontaktieren, da Beiträge ab dem Zeitpunkt erstattet werden, an dem der Versicherer über den Todesfall informiert wurde. Der Unfallversicherung muss der Tod innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden, da der Versicherer gegebenenfalls eine Obduktion veranlassen kann.

4. Nach der Beerdigung zu erledigen
Auch nach der Beerdigung sind leider noch einige Aufgaben und Formalitäten zu erledigen.
•    Abrechnungen mit Lebensversicherungen
•    Umbestellung der Post
•    Klärung der Mietsituation, wenn der Verstorbene Mieter war (ggf. Mietvertrag, Strom und Wasser kündigen)
•    hatte der Verstorbene Grundbesitz, muss der Erbe die Grundsteuerstelle, den Kaminkehrer, die Versorgerbetriebe (Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Strom) benachrichtigen
•    ggf. Abmeldung beim Arbeitgeber
•    ggf. Benachrichtigung der Kunden bei Selbständigen
•    ggf. Kündigung Altenpflegeheim
•    ggf. Abmeldung beim Versorgungsamt
•    Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
•    Telefon abmelden
•    Krankenkasse informieren
•    Abos kündigen
•    Dauergrabpflege beauftragen
•    Haushalt auflösen

Wenn Sie nicht Erbe des Verstorbenen sind, sollten Sie sich zumindest mit diesem abstimmen, um sich nicht regresspflichtig zu machen, wenn Ihre Aktivitäten seinem Willen widerspricht.

5. Machen Sie es Ihren Angehörigen leichter
Sie können es Ihren Angehörigen leichter machen, wenn Sie viele der bei einem Todesfall benötigten Dokumente in einem Notfallordner sammeln, auf den diese oder eine Vertrauensperson im Fall der Fälle zugreifen kann.

Ihre

Stefanie Kühn

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