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Reisemängel – so holen Sie sich Ihr Geld zurück

Reisemängel - so holen Sie sich Ihr Geld zurück. (Bild: thinkstock)
Reisemängel - so holen Sie sich Ihr Geld zurück. (Bild: thinkstock)

Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres, heißt es. Aber wenn die ersehnte Reise nicht so war, wie vom Veranstalter versprochen, besteht in vielen Fällen auch Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises. Urlauber die unzufrieden waren und die Mängel in ihrer Ferienunterkunft angezeigt haben, sollten nach ihrer Rückkehr möglichst schnell ihre Preisminderungsansprüche geltend machen. Was beim Reklamieren zu beachten ist, erklärt der Yahoo!-Verbrauchercheck.

Wenn sich Kakerlaken unter dem Frühstücks-Büffet getummelt haben, statt Meeresrauschen vor Ihrem Zimmerfenster Baulärm zu hören war oder Sie einen Urlaubstag verloren haben, weil Sie in ein anderes Hotel ziehen mussten, dann ist das in vielen Fällen auch Anlass für eine Reisepreisminderung.

Reklamieren vor Ort
Im günstigsten Falle haben Sie schon am Urlaubsort alles dafür getan, ihre Ansprüche nach der Rückkehr geltend zu machen. „Am besten ist es, die Mängel schon im Urlaub beim Reiseleiter anzuzeigen. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Reiseveranstalter bereit sind, Mängel schnell vor Ort zu regeln", so Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, gegenüber Yahoo!-Finanzen. Wer Ansprüche geltend machen will, sollte vor Ort eine schriftliche Mängelanzeige gemacht haben.

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Beweise zusammen stellen
Um den Wahrheitsgehalt Ihres Reklamationsschreibens an den Reiseveranstalter zu unterstreichen, sollten Sie Beweise beilegen. „Videofilm drehen, Bilder machen, Zeugen suchen und ein Mängelprotokoll führen, all das sind geeignete Beweise. Sobald man aus dem Urlaub zurück ist, alles zusammen fassen und mit dem vom Reiseleiter unterschriebenen Protokoll beim Reiseveranstalter einreichen", rät Rechtsexpertin Richter.

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Fristen einhalten
Wer sich einen Teil des Reisepreises zurückholen will, sollte sich zu Hause schnell daran machen, ein Schreiben an den Veranstalter aufsetzen. „Die Frist, bis wann man seine Ansprüche nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub geltend gemacht haben muss, beträgt nach § 651g Abs. 1 BGB einen Monat", erklärt Rechtsexpertin Dunja Richter gegenüber Yahoo!-Finanzen.

Mängel genau beschreiben
Beschreiben Sie die Mängel möglichst genau. Wenn zum Beispiel direkt vor ihrem Hotelzimmer eine Baustelle war, beschreiben Sie, mit welchen Geräten gearbeitet wurde, wie weit die Entfernung war und an wie vielen Tagen und zu welchen Zeiten gearbeitet wurde.

Auch wenn Sie sauer sind, dass Sie sich im Urlaub mit Problemen herum schlagen mussten, sollten Sie die Reklamation nicht dazu benutzen, „sich mal richtig Luft zu machen". Bleiben Sie sachlich in der Formulierung.

Für die Zahlung sollten Sie eine Frist von zwei Wochen setzen, rät die Verbraucherzentrale. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie die Reklamation zusammen mit den Beweisen per Einschreiben mit Rückschein an den Reiseveranstalter schicken.

Höhe der Ansprüche

Reisemängel haben die Gerichte schon sehr oft beschäftigt. Anhaltspunkte finden Sie in der sogenannten Frankfurter Tabelle. Die sieht zum Beispiel für einen zugesagten fehlenden Meerblick eine Preisminderung zwischen 5 und 10 Prozent vor. Für Ungeziefer und Schäden wie Risse und Feuchtigkeit werden laut Tabelle 10 bis 50 Prozent des Reisepreises erstattet, und wer einen Zeitverlust durch notwendigen Umzug hinnehmen musste, kann mit der Erstattung von einem halben bis zu einem ganzen Reisetag rechnen.

Auch beim ADAC gibt es eine Tabelle zum Thema Reisepreisminderung, in der als Orientierungshilfe über 270 Rechtsprechungen übersichtlich zusammen gefasst wurden.

Übrigens: Sollte eine Reise so schwer beeinträchtigt sein, dass sie ganz oder teilweise als „vertan" erscheint, haben Sie nicht nur Anspruch auf Preisminderung, sondern wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit auch auf Schadensersatz, so die Verbraucherzentrale.

Kostenlose Musterschreiben für die Reisepreisminderung finden Sie hier im Internetangebot des ADAC.