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Seite 2: Chefin erfährt von Depression ihres Mitarbeiters – und kündigt ihm

Depression am Arbeitsplatz - sagen oder nicht sagen?
Oppertshäuser rät Betroffenen, den Vorgesetzten über eine Depression am besten nicht zu informieren. Es sei denn, nach Einschätzung eines Arztes ist mit einer Besserung zu rechnen und es droht eine krankheitsbedingte Kündigung. In dieser Situation kann es sinnvoll sein, den Chef einzuweihen und dadurch zu versuchen, eine Kündigung abzuwenden.

"Auch dann, wenn der Arbeitgeber ein so genanntes 'Betriebliches Eingliederungsmanagement' anbietet, kann es ausnahmsweise sinnvoll sein, die Diagnose zu offenbaren. Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, sollte man aber nicht ohne anwaltliche Beratung entscheiden", so der Fachanwalt.

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Was sollen Betroffene tun?
Wer trotz dieser Rechtslage aufgrund einer Depression entlassen wurde, sollte sich laut Oppertshäuser umgehend beraten lassen - durch einen arbeitsrechtlich spezialisierten Anwalt oder auch, wenn er Gewerkschaftsmitglied ist, durch den Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). "In den allermeisten Fällen ist es sinnvoll, binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht zu erheben", rät der Anwalt. Wird diese Klagefrist nämlich versäumt, ist die Kündigung wirksam, auch wenn die Anforderungen des Kündigungsschutzrechts nicht beachtet wurden.

Bild: thinkstock
Bild: thinkstock

Ein Kündigungsschutzprozess kann sich übrigens auch dann lohnen, wenn er für den Mitarbeiter nicht zur Rückkehr in das Arbeitsverhältnis führt. "Da gerade der Ausgang von Prozessen um krankheitsbedingte Kündigungen für den Arbeitgeber schwer kalkulierbar ist, wird sich der Arbeitgeber häufig zur Zahlung einer Abfindung oder zu anderem Entgegenkommen bewegen lassen", weiß der Experte.

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Vorsicht, Kündigung: Was man sich am Arbeitsplatz nicht erlauben darf

Manchmal kann eine Depression jedoch auch dazu führen, dass ein Mitarbeiter selbst das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Denn oft genug ist die Erkrankung mit dem Arbeitsumfeld stark verwoben - Probleme mit Chef und Kollegen oder mangelnde Perspektiven können eine Depression zumindest verstärken („Ich gehe da nicht mehr hin"). Viele Mitarbeiter schrecken jedoch vor einer Kündigung zurück, aus Unsicherheit über die weitere berufliche Zukunft, aus Angst vor finanziellen Einbußen und weil sie den Verlust einer Abfindung wie auch eine dreimonatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld fürchten.

„Auch dann sollte man sich von einem arbeitsrechtlich spezialisierten Anwalt beraten lassen", so Oppertshäuser. Denn auch in derartigen Fällen gibt es Möglichkeiten, mit dem Chef andere Arbeitsbedingungen auszuhandeln oder das Ausscheiden zumindest zu akzeptablen Bedingungen zu gestalten.

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