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Aktien

Aktien sind Wertpapiere, die Anteile an einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien verbriefen. Aktionäre erwerben durch den Kauf einer Aktie einen Teil des Grundkapitals und werden dadurch zu Miteigentümern bzw. Teilhabern des jeweiligen Unternehmens, woraus ihnen bestimmte Rechte und zum Teil auch Pflichten erwachsen. Aktionäre haben unter anderem das Recht, an Gewinnausschüttungen (Dividenden) beteiligt zu werden und an der Hauptversammlung des Unternehmens teilzunehmen. Mitspracherechte bei operativen Entscheidungen des Unternehmens haben Aktionäre hingegen nicht. Die Aktien börsennotierter Gesellschaften werden an Wertpapierbörsen und teilweise auch außerbörslich gehandelt und eignen sich deshalb für Spekulationszwecke.

Aktien beziehen sich entweder auf einen bestimmten Nennwert oder auf einen bestimmten Anteil am Grundkapital (Stückaktien) des Unternehmens. In Deutschland waren früher ausschließlich Nennwertaktien gesetzlich erlaubt. Seit 1998 sind auch Stückaktien zugelassen. Aktien können auch in Stammaktien und Vorzugsaktien eingeteilt werden. Mit Stammaktien ist ein Stimmrecht der Aktionäre auf der Hauptversammlung des Unternehmens verbunden, während Inhaber von Vorzugsaktien in der Regel kein Stimmrecht haben, dafür aber andere Vorteile (in der Regel höhere Dividendenzahlungen) erhalten.

Unternehmen können im Rahmen einer Kapitalerhöhung neue Aktien ausgeben, um sich zusätzliches Eigenkapital zu beschaffen. Sofern die bisherigen Aktionäre kein Bezugsrecht erhalten oder dieses nicht ausüben, verringert sich der Anteil der alten Aktionäre am Unternehmen. Aus diesem Grund ist die Ankündigung von Kapitalerhöhungen oft mit Kursverlusten der jeweiligen Aktien verbunden.