Werbung
Deutsche Märkte schließen in 7 Stunden 46 Minuten
  • DAX

    18.009,47
    +92,19 (+0,51%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.962,97
    +23,96 (+0,49%)
     
  • Dow Jones 30

    38.085,80
    -375,12 (-0,98%)
     
  • Gold

    2.355,30
    +12,80 (+0,55%)
     
  • EUR/USD

    1,0733
    0,0000 (-0,00%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.944,95
    +327,77 (+0,55%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.390,72
    -5,82 (-0,42%)
     
  • Öl (Brent)

    84,05
    +0,48 (+0,57%)
     
  • MDAX

    26.281,71
    +238,53 (+0,92%)
     
  • TecDAX

    3.297,80
    +31,04 (+0,95%)
     
  • SDAX

    14.250,79
    +255,02 (+1,82%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.122,54
    +43,68 (+0,54%)
     
  • CAC 40

    8.034,37
    +17,72 (+0,22%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.611,76
    -100,99 (-0,64%)
     

Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein ab 4. Mai wieder nutzbar

KIEL (dpa-AFX) - Zweitwohnungs-Besitzer in Schleswig-Holstein dürfen von Montag an wieder ihre Feriendomizile nutzen. Das hat die Jamaika-Koalition des Bundeslandes beschlossen, wie Tourismusminister Bernd Buchholz (FDP) am Mittwoch sagte. "Das gilt auch für die Inseln und Halligen." Auch Dauercamping werde ab kommender Woche wieder erlaubt. Zudem sollen dann die Sportboothäfen an Nord- und Ostsee wieder öffnen dürfen.

Mitte März hatte die Landesregierung einen Tourismusstopp verhängt, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen. Darunter fielen auch Zweitwohnungen. Allein in Nordfriesland - unter anderem mit der Insel Sylt und St. Peter Ording - gibt es 14 000 Zweitwohnungen.

Ab 4. Mai dürfen die Besitzer von Zweitwohnungen laut dem Beschluss ihre im selben Hausstand lebenden Partner und Kinder mitnehmen - nicht aber Freunde. Die Zweitwohnungsbesitzer müssen aber sicherstellen, dass sie sich im Falle einer bestätigten Covid-19-Infektion innerhalb von 24 Stunden zur Quarantäne an ihren Hauptwohnsitz begeben können.

Außerdem beschlossen CDU, Grüne und FDP, dass die Einreise nach Schleswig-Holstein zu Tourismuszwecken auch nach dem 4. Mai grundsätzlich verboten bleibt. Dies gilt auch für Freizeitzwecke, ausgenommen davon sind Einreisen zur Ausübung kontaktarmer Sportarten sowie Besuche von Museen, Ausstellungen, zoologischen Gärten und Tierparks sowie botanischer Gärten.