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Zuzahlungsbefreiung für Medikamente für 2021 jetzt prüfen

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen gesetzlich Krankenversicherte nicht für rezeptpflichtige Medikamente zuzahlen.
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen gesetzlich Krankenversicherte nicht für rezeptpflichtige Medikamente zuzahlen.

Bei vielen Arzneimitteln müssen Patienten eine Zuzahlung leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich davon aber befreien lassen. Wann ist das möglich?

Berlin (dpa/tmn) - Gesetzlich Krankenversicherte können sich von der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente befreien. Die Voraussetzung: Die finanzielle Belastung überschreitet zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, erklärt der Deutsche Apothekerverband.

Auch Freibeträge werden hier angerechnet. Bei chronisch kranken Patienten ist es nur ein Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind immer zuzahlungsbefreit.

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Patienten, die ein planbares Einkommen haben und regelmäßige Zuzahlungen erwarten, sollten jetzt einen Antrag auf Befreiung für das Kalenderjahr 2021 bei ihrer Krankenkasse stellen. Ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird, können Betroffene mit einem Zuzahlungsrechner ermitteln.

Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder wenn der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine gesetzliche Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung ansonsten zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro.

Eine Befreiungsbescheinigung kann aber nicht nur in der Apotheke helfen. Auch bei Arzt- oder Klinikbesuchen ist sie eine finanzielle Erleichterung, denn gesetzliche Zuzahlungen fallen zum Beispiel auch bei häuslicher Krankenpflege oder stationären Aufenthalten an.