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Zehn Kilometer auf dem Rad sind bei Hartz IV zumutbar

Ein Hartz-IV-Empfänger klagte: Das Gericht Celle hält eine tägliche Fahrradfahrt von zehn Kilometern für angemessen. Foto: sks-germany.com
Ein Hartz-IV-Empfänger klagte: Das Gericht Celle hält eine tägliche Fahrradfahrt von zehn Kilometern für angemessen. Foto: sks-germany.com

Ein Jobcenter lehnt den Zuschuss für ein Auto ab. Ein 28-Jähriger aus Bremen reicht daraufhin Klage ein. Er scheitert jedoch vor Gericht.

Celle (dpa/lni) - Einem gesunden Hartz-IV-Empfänger sind täglich zehn Kilometer Arbeitsweg mit dem Fahrrad nach Auffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen zumutbar.

Das Gericht in Celle hat deshalb nach Angaben vom Montag die Klage eines 28-Jährigen aus Bremen abgewiesen (Az: L 15 AS 200/19 B ER).

Geklagt hatte ein 28-Jähriger, der eine Lehre in einem Einkaufszentrum im Umland der Hansestadt absolviert. Anfangs war er die 35 Kilometer bis zur Arbeit mit dem Wagen seines Vaters gefahren. Als dies nicht mehr möglich war, beantragte er beim Jobcenter einen Zuschuss von 4500 Euro für den Kauf eines eigenen Autos. Der Heimweg vom Einkaufszentrum nach Spätschichten oder dem Late-Night-Shopping sei mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu schaffen, sagte er.

Das sah das Gericht anders. Der nächste Bahnhof mit guten Anschlüssen nach Bremen sei nur 5,5 Kilometer entfernt. Solch eine Strecke könne ein erwachsener und gesunder Leistungsempfänger zweimal täglich mit dem Fahrrad zurücklegen - auch abends oder in den Wintermonaten.