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Zählernummer nicht am Telefon preisgeben

Wer einem unbekannten Anrufer seinen Zählerstand und die Zählernummer mitteilt, schließt möglicherweise einen neuen Vertrag ab, ohne es zu wollen.
Wer einem unbekannten Anrufer seinen Zählerstand und die Zählernummer mitteilt, schließt möglicherweise einen neuen Vertrag ab, ohne es zu wollen.

Auch wenn der Anrufer noch so nett ist - seine Strom- oder Gaszählernummer sollte man nicht einfach jedem am Telefon mitteilen. Denn das kann eine unangenehme Überraschung nach sich ziehen.

Bremen (dpa/tmn) - Der Wechsel des Energieanbieters ist einfach. Denn dafür benötigt man eigentlich nur die eigene Kunden- und die Zählernummer. Hat ein neuer Anbieter diese Daten, kann er den Vertrag beim bisherigen Versorger im Prinzip kündigen.

Unseriöse Anbieter nutzen dieses unkomplizierte Verfahren aus, warnt die Verbraucherzentrale Bremen. Die Masche: Sie rufen arglose Verbraucher an und fragen am Telefon unter einem Vorwand nach dem aktuellen Zählerstand und der Zählernummer. Geben Verbraucher diese Daten preis, leiten sie unter Umständen den Anbieterwechsel ein, ohne es zu wollen.

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Der Tipp der Verbraucherschützer: einfach auflegen. Der derzeitige Energieanbieter würde sich schriftlich melden, wenn er den Zählerstand erfragen möchte, erklären die Experten. Grundsätzlich sollten am Telefon keine Daten durchgegeben werden - weder die Zählernummer, noch der Name und die Anschrift.

Wer seine Daten einem unbekannten Anrufer genannt hat, sollte den untergeschobenen Vertrag schriftlich mit einem Einwurfeinschreiben innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Darüber hinaus sollte der unerwünschte Anruf der Bundesnetzagentur gemeldet werden.