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„Wumms“ ohne Wirkung? Experten kritisieren Konjunkturpaket

Experten üben Kritik am Konjunkturprogramm: Ifo-Präsident Fuest glaubt, dass vor allem die Mehrwertsteuersenkung nur eine begrenzte Wirkung haben wird.

Auch wenn in Corona-Zeiten alles ganz schnell gehen muss, muss die gesetzgeberische Form natürlich trotzdem gewahrt bleiben. Am Montag wird im Bundestag in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause deshalb ein skurriles politisches Schauspiel aufgeführt.

Am frühen Nachmittag ist eine öffentliche Anhörung mit Experten zum Konjunkturpaket angesetzt. Nur wenige Stunden später wird das aber schon vom Parlament verabschiedet. Die Stellungnahmen der Experten werden aufgrund des Zeitdrucks ungehört verhallen.

Dabei wäre es sinnvoll, sich diese einmal genau anzuhören und sacken zu lassen. Denn die die Experten über in Teilen starke Kritik am Konjunkturprogramm. Der Bundesrechnungshof moniert, die geplante Schuldenaufnahme sei „überdimensioniert“ und meldet sogar verfassungsrechtliche Zweifel an. Und Ifo-Chef Clemens Fuest glaubt, das Konjunkturpaket mit der geplanten Mehrwertsteuersenkung als Herzstück habe unterm Strich nur eine sehr begrenzte Wirkung.

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Fuest hat die Maßnahmen der Bundesregierung durch ein ökonomisches Modell gejagt. Die Zahlen, die der Rechner ausspuckte, sind ernüchternd. So fällt der Einbruch der Wirtschaft dank des Konjunkturpakets in diesem Jahr zwar um 0,9 Prozentpunkte geringer aus. Ohne Konjunkturpaket wäre demnach das Bruttoinlandsprodukt 2020 um rund 30 Milliarden Euro niedriger.

Insgesamt setzt der Bund aber dieses Jahr 88 Milliarden Euro ein, um die Konjunktur in Schwung zu bringen. "Das bedeutet, dass die Steuerentlastungen und zusätzlichen Ausgaben sich nicht vollständig in einer erhöhten Wirtschaftsleistung niederschlagen", schreibt Fuest. Ein Grund dafür liege darin, dass die Konjunkturwirkung der temporären Umsatzsteuersenkung begrenzt sei.

Steuersenkung ohne viel Wirkung

Die Bundesregierung senkt den regulären Mehrwertsteuersatz in der zweiten Jahreshälfte befristet von 19 auf 16 Prozent. Dies wurde zunächst als großer Coup angesehen. Doch laut Fuest ist die Wirkung dieser Maßnahme überschaubar.

So wird die Absenkung die Konjunktur in diesem Jahr nur um 0,2 Prozentpunkte anschieben. Obwohl die Umsatzsteuer im Jahr 2020 um 20 Milliarden Euro gesenkt wird, ergibt sich laut Fuests Berechnungen nur eine Steigerung des Bruttoinlandsprodukts um 6,5 Milliarden Euro. „Das liegt vor allem daran, dass der Konsum nicht im Umfang der Steuersenkung zunimmt“, schreibt Fuest.

Wenn ab 1. Januar 2021 wieder der normale Satz gilt, wird dies laut Fuest sogar leicht dämpfend auf die Konjunktur wirken. "Daraus folgt nicht notwendigerweise, dass die Umsatzsteuersenkung als konjunkturpolitische Maßnahme abzulehnen ist“, schränkt Fuest ein.

Seine Gesamtbewertung laute, "dass es sinnvoll ist, die Konjunktur in dieser Lage fiskalpolitisch zu stützen, dass man davon allerdings nicht allzuviel erwarten sollte". Außerdem seien solche Simulationen mit großer Unsicherheit behaftet. Solch eine Krise sei schließlich noch nie da gewesen.

Insgesamt bleiben laut seinen Berechnungen unterm Strich auch positive Wirkungen: Die Mehrwertsteuersenkung wird bis 2024 zu einem 8,8 Milliarden Euro höheren Bruttoinlandsprodukt führen, das gesamte Konjunkturpaket zu einem Plus von 57,8 Milliarden Euro. Gemessen am Volumen des Konjunkturpakets von rund 170 Milliarden hält sich der Wachstumseffekt aber in Grenzen.


Noch härter ins Gericht mit der Mehrwertsteuersenkung geht der Bundesrechnungshof in seiner Stellungnahme. „Ob hierdurch der Konsum gesteigert wird, erscheint fraglich“, schreibt er. Es drohten erhebliche Mitnahmeeffekte, denn als indirekte Förderung der Wirtschaft sei die Maßnahme wenig zielgenau. Auch sei der administrative Umstellungsaufwand „erheblich“.

Kritik übt der Bundesrechnungshof aber nicht nur am Inhalt des Konjunkturpakets, sondern auch an dessen Finanzierung. „Ob sich eine auf 218,5 Milliarden Euro aufgeblähte Nettokreditaufnahme mit der verfassungsrechtlichen Schuldenregel vereinbaren lässt, ist fraglich, zumal der Zweite Nachtragsentwurf wesentliche Verfassungsgrundsätze wie Jährlichkeit, Fälligkeit, Wahrheit und Klarheit beeinträchtigt“, schreiben die Prüfer.

Beteiligung der Länder

So hätte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) nach Auffassung des Bundesrechnungshofes die in den Vorjahren angesammelte Rücklage von gut 48 Milliarden Euro zur Finanzierung des Konjunkturpakets verwenden sollen, anstatt so hohe Schulden aufzunehmen. Scholz will sich diese Rücklage für die nächsten Jahre aufsparen.

Auch sei die Beteiligung der Länder an der Finanzierung des Konjunkturprogramms „enttäuschend“, monieren die Rechnungsprüfer. Weshalb der Bund die Kosten für die Mehrwertsteuerabsenkung sowie für den Kinderbonus in Höhe von 300 Euro allein tragen soll, sei „nicht nachvollziehbar“.

Auch sollen die Bundeshilfen für Kommunen „überdacht werden“. Der Rechnungshof fordert sogar, der Bundestag solle der geplanten Aufstockung der Bundesmittel für Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger „ohne wirksame Bundeskontrolle der Mittelverwendung nicht zustimmen“. Durch die Kostenübernahmen will der Bund die Kommunen stark entlasten.

Grundsätzlich gebe es in den nächsten Jahren vielfache Herausforderungen für den Bundeshaushalt, die auf EU-Ebene etwa seien „gewaltig“. Der Bundesrechnungshof rät deshalb in der Finanzpolitik zu einem „vorsichtigeren Agieren“.

Wie schnell sich die Lage für die Bundesfinanzen dramatisch verschlechtern kann, zeigten die Sozialversicherungsträger: Trotz der hohen Überschüsse und Reserven seien schon „im laufenden Haushaltsjahr mit milliardenschweren Belastungen“ zu rechnen.