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Wohlfahrtsverband fordert Hartz-IV-Regelsatz von 571 Euro

Der Verband wirft der Regierung vor, den Bedarf künstlich kleinzurechnen. Mit einem höheren Satz würde aber die Zahl der Berechtigten steigen.

Ulrich Schneider ist optimistisch. In der Vergangenheit habe sich die Debatte über Hartz IV und die Höhe der Regelsätze vor allem in der Opposition abgespielt, sagt der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Zuletzt hätten dann Grünen-Chef Robert Habeck oder Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) Anstöße geliefert.

Doch jetzt sei die Diskussion auch in der Bundesregierung angekommen. Etwa wenn Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Interviews von einem „Leben in Armut“ spreche.

Der Wohlfahrtsverband hat deshalb Hoffnung, mit seinen gebetsmühlenartigen Forderung nach höheren Hartz-IV-Sätzen und einer Reform der Berechnung doch irgendwann durchzudringen. Auch wenn davon im Koalitionsvertrag nichts steht, wie Schneider am Donnerstag vor Berliner Journalisten einräumt.

Das hindert den Verband aber nicht, eine kräftige Anhebung des Regelsatzes für einen Alleinstehenden um mehr als ein Drittel von heute 416 Euro auf 571 Euro zu fordern. Es sei in Ordnung, wenn die Grundsicherung nur das zum Leben Nötigste abdecke, sofern rasch der Sprung in den ersten Arbeitsmarkt gelinge.

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Diese „Trampolinfunktion“ sei aber immer seltener gegeben, kritisierte Schneider. 42 Prozent der Empfänger seien schon vier Jahre und länger auf Hartz IV angewiesen, rund eine Million Menschen sogar seit Einführung im Jahr 2005.

Vor diesem Hintergrund sei es ein Skandal, dass die Bundesregierung den Regelbedarf, der das Existenzminimum abdecken soll, künstlich kleinrechne. So würden bestimmte Ausgaben, die für Berufstätige selbstverständlich seien, willkürlich gestrichen, etwa für Café- oder Theaterbesuche. Das führe zu sozialer Ausgrenzung.

Auch werde der Bedarf heute anhand der Ausgaben der unteren 15 Prozent der Einkommensbezieher ermittelt, und nicht mehr wie früher der untersten 20 Prozent. „Bei der Regelbedarfsermittlung 2017 führt allein dieser Eingriff zu geringeren Konsumausgaben der Referenzgruppe in Höhe von rund 20 Euro“, schreibt die Paritätische Forschungsstelle in einer Expertise zum Thema.

Allerdings: Mit einer kräftigen Anhebung der Regelsätze würde auf einen Schlag auch die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich steigen, weil ihr Einkommen unter 571 Euro liegt. Wie viele Menschen dann zusätzlich Hartz IV beantragten, lasse sich aber nur schwer prognostizieren, sagte Schneider.

Er rechne aber nicht damit, dass Menschen, deren Verdienst nur knapp unter dem vorgeschlagenen Regelsatz liegt, dann massenhaft Leistungen in Anspruch nehmen.

Härtere Sanktionen für U-25

Und: Die Politik könnte das Problem leicht umgehen, wenn sie nur den Mindestlohn entsprechend anheben würde. Bei einer gesetzlichen Lohnuntergrenze von knapp zwölf Euro hätte ein alleinstehender mit Vollzeitjob auch beim höheren Regelsatz in der Regel keinen Anspruch mehr auf Hartz IV.

Dass Arbeitsminister Heil die vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Ermittlung des Regelbedarfs antastet, ist eher unwahrscheinlich. Allerdings finden sich unter den insgesamt elf Forderungen des Paritätischen zur Hartz-IV-Reform einige, die auch innerhalb der Regierungskoalition diskutiert werden.

Etwa das Thema Sanktionen, wenn Hartz-IV-Empfänger Termine im Jobcenter versäumen oder sich auf vorgeschlagene Jobs nicht bewerben. Eine komplette Abschaffung, wie sie der Wohlfahrtsverband fordert, halten Arbeitsmarktexperten für wenig sinnvoll. Vor allem die SPD macht sich aber dafür stark, die besonders harten Sanktionen für unter 25-Jährige an die für Ältere anzupassen.

Eine entsprechende Reform war in der vergangenen Wahlperiode am Widerstand der CSU gescheitert. Heil hat zudem bereits angedeutet, dass er eine Sanktionierung „auf Null“ nicht für sinnvoll hält. Dass ein Leistungsbezieher obdachlos wird, weil das Jobcenter ihm das Geld für Miete und Heizung streicht, könne doch niemand wollen.

Der Paritätische fordert zudem, die Hinzuverdienstgrenzen zu öffnen, die Qualifikations- und Förderangebote auszubauen und die Regeln, ab wann ein Job als zumutbar gilt, zu lockern.

Damit Geringverdiener nicht in Hartz IV rutschen, sobald Kinder geboren werden, müsse eine Kindergrundsicherung in Höhe des steuerlichen Existenzminimums von derzeit 619 Euro her. Die Große Koalition plant stattdessen, den Kinderzuschlag zu erhöhen.

Ihn können Berufstätige beantragen, deren Einkommen zwar für sie selbst, aber nicht mehr für Kinder reicht. Diese Leistung erreiche aber zu wenige Familien, sei bürokratisch und unterliege denselben restriktiven Bedingungen wie Hartz IV, kritisiert der Paritätische.

Auch eine Stärkung der Arbeitslosenversicherung gehört zum Forderungskatalog des Wohlfahrtsverbands. Nur noch knapp ein Drittel der registrierten Arbeitslosen erhält heute das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld, rund zwei Drittel sind auf das steuerfinanzierte Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angewiesen.

Der Paritätische fordert deshalb nicht nur, die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds wieder auf – je nach Alter – 18 bis 36 Monate zu erhöhen. Heute ist in der Regel nach zwölf Monaten Schluss, bei Älteren nach zwei Jahren.

Außerdem müssten die Rahmenfristen verändert werden, damit Arbeitnehmer, die in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, bei Jobverlust auch wirklich Anspruch auf Leistungen haben. Das gilt heute nur, wenn innerhalb von 24 Monaten zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet wurde.

Gerade Beschäftigte, bei denen sich Kurzzeitjobs mit Phasen der Arbeitslosigkeit abwechseln, Künstler zum Beispiel, erfüllen dieses Kriterium oft nicht. Im Wahlkampf hatte sich deshalb auch die SPD für längere Rahmenfristen stark gemacht. Mehr Leistungsbezieher in der Arbeitslosenversicherung sind allerdings schwer mit der im Koalitionsvertrag versprochenen Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags vereinbar.

Kritik an den Forderungen des Wohlfahrtsverbandes, vor allem nach höheren Regelsätzen, kam vom Wirtschaftsrat der CDU. „In der Armutsdebatte wird von den Sozialverbänden immer wieder bewusst zurückgehalten, dass die Armut und das Armutsrisiko in Deutschland für Einheimische, wie auch länger hier lebende Migranten, dank der guten Wirtschaftslage seit Jahren konstant zurückgehen“, sagte Generalsekretär Wolfgang Steiger.

Dies werde in der Statistik nur dadurch verschleiert, dass durch die Flüchtlingskrise nach und nach Hunderttausende Neuankömmlinge in die Statistik eingehen, die vom Sozialstaat lebten. Die Gesamtzahl erwerbsfähiger Hartz IV-Bezieher sei mit 4,3 Millionen Ende vergangenen Jahres weitgehend konstant geblieben, obwohl dazu mittlerweile bereits 440.000 ehemalige Asylbewerber und insgesamt rund 1,5 Millionen Ausländer zählten, sagte Steiger.

Statt einfach die Leistungen zu erhöhen, müsse die Politik sich darum kümmern, dass die Menschen wieder leichter in reguläre Arbeit kämen und es sich auch lohne zu arbeiten. „Eine Erhöhung der Regelsätze ginge dabei genau in die falsche Richtung und würde manchem die soziale Hängematte noch bequemer machen“, sagte Steiger. Stattdessen müsse ehemaligen Arbeitslosen mehr von ihrem Hinzuverdienst bleiben, wenn sie einen Job aufnähmen.