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Wiesbadener Prozess um 'Cum-Ex'-Aktiendeals erneut verzögert

WIESBADEN (dpa-AFX) - Das Landgericht Wiesbaden hat seinen Prozess zur strafrechtlichen Aufarbeitung von "Cum-Ex"-Aktiendeals vertagt. Die Wirtschaftsstrafkammer will nun erst vom 28. Januar kommenden Jahres an über die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt verhandeln, wie die Justiz am Montag mitteilte. Als Begründung wurde der Corona-Gesundheitsschutz der Beteiligten genannt, die ursprünglich für Dienstag kommender Woche (20. Oktober) geladen waren (Az.: 6 KLs - 1111 Js 27125/12). Die Verhandlung soll in einer Leichtbauhalle stattfinden.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte bereits im Mai 2018 ihre Anklage gegen einen aus Hessen stammenden Anwalt sowie fünf ehemalige Mitarbeiter einer Bank öffentlich gemacht. Es war die bundesweit erste Anklage zu den Aktiengeschäften zu Lasten der Staatskasse, die seit Jahren bundesweit Ermittler beschäftigen. Das Wiesbadener Gericht prüfte die Anklage allerdings so lange, dass in der Zwischenzeit bereits ein ähnlich gelagerter Prozess vor dem Landgericht Bonn entschieden worden ist.

Den Angeklagten wird schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen. Dafür drohen bis zu zehn Jahre Haft. Bei "Cum-Ex"-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre hinweg um Milliarden zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.