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Wie Vergleichsportale wie Check24 und Verivox die Verbraucher täuschen

Verbrauchsportale wie Check 24 stehen in der Kritik. (Bild: ddp images)
Verbrauchsportale wie Check 24 stehen in der Kritik. (Bild: ddp images)

Laut dem Meinungsforschungsinstitut Forsa glaubt fast die Hälfte aller Deutschen, mit Hilfe von Vergleichsportalen wie Check24, Verivox oder Tarifcheck die besten und billigsten Produkte finden zu können. Falsch gedacht.

Vergleichsportale propagieren Transparenz und Unabhängigkeit, doch in Wahrheit ist es damit nicht weit her, behauptet Dorothea Mohn vom “Verbraucherzentrale Bundesverband” (VZBV): “Alle großen Portale geben sich betont objektiv. Sieht man genauer hin, ist das Verbrauchertäuschung”, wird sie von “Spiegel Online” zitiert. Denn Geld verdienen Portale wie Check24, Verivox, Tarifcheck oder Biallo nur, wenn ein Kunde ein Produkt über ihre Seite kauft – in Form von Provisionen. Neben den Verbraucherschützern ruft das vor allem die Lobby der Versicherungsvermittler auf den Plan, die sich über die behauptete Neutralität der Konkurrenz aufregen.

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Neben Werbung sind Vermittlungsprovisionen die Haupteinnahmequelle der Vergleichsportale. Wer also will, dass sein Angebot potenziellen Kunden bei Check 24 & Co. angezeigt wird, muss bei Vertragsabschluss zahlen. Und diese Provisionen können im Netz sogar höher sein, als wenn man den Urlaub, die Versicherung oder den Strom bei einem Anbieter um die Ecke klarmacht.

Viele Firmen arbeiten nicht mit den Portalen zusammen

Eine neutrale Übersicht über die Angebote des Marktes ist schon deswegen nicht gegeben, weil viele Firmen wie die Allianz, HUK Coburg oder R+V gar nicht mit den Portalen zusammenarbeiten. Ihre Tarife werden auf den Seiten nicht gelistet, folglich erfahren die Kunden auch nicht, dass ihre Produkte besser geeignet sein können als diejenigen, die ihnen angezeigt werden. Zudem sorgen oft voreingestellte Filter dafür, dass Kunden nur Angebote von Anbietern angezeigt werden, die Provisionen bezahlen.

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Verbraucherschützer sehen deshalb den Gesetzgeber in der Pflicht, auf Provisionen angewiesene Finanzvermittlern den Begriff „Vergleichsportal“ zu verbieten. Und sie fordern, dass die Portale Kunden deutlich darauf hinweisen, dass sie als Makler tätig sind. Erst kürzlich hatte das Oberlandesgericht München entschieden, dass Check 24 diesen Punkt auf seiner Website für alle sichtbar herausstellen müsse.

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