Wer bezahlt die medizinische Versorgung? Was Sie im Urlaub beachten müssen
Ein Szenario, das sich niemand wünscht – weshalb sich auch die wenigsten darauf vorbereiten: Wer im Urlaub plötzlich einen Arzt braucht, sieht sich schnell mit ganz wesentlichen Fragen konfrontiert. Was bezahlt die Versicherung, was nicht? Ein Überblick.
Reisen innerhalb der EU: Das müssen Sie beachten
Privat und gesetzlich Krankenversicherte genießen den Schutz ihrer Versicherung bei Not- oder Unfällen in den europäischen Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (z.B. Kosovo, Marokko oder Tunesien). Aber: Oftmals wird lediglich erstattet, was den versicherten Bürgern im jeweiligen Land zusteht.
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Not-Transporte, Medikamente und Zahnbehandlungen sind deshalb oftmals genauso wenig gedeckt wie teure Rücktransporte vom Urlaubsort nach Hause. Außerdem werden Ausgaben grundsätzlich nur bis zu der Höhe übernommen, die für die gleiche Behandlung in Deutschland fällig geworden wäre.
Reisen außerhalb der EU: Meist besteht gar kein Versicherungsschutz
Wer in Länder außerhalb der EU reist, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht (z.B. USA, Australien, Brasilien), hat über seine Standard-Krankenversicherung in den meisten Fällen gar keinen Versicherungsschutz.
Wie Sie sich vor der Reise am besten vorbereiten können
1. Informieren Sie sich über die Bedingungen des Urlaubslandes
Welche Leistungen Ihre Krankenversicherung für das entsprechende Reiseland abdeckt, können Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) herausfinden. Hier ist übersichtlich aufgelistet, welche Leistungen Ihnen zustehen und welche Zuzahlungen ggf. fällig werden. Zum Merkblatt der DVKA geht es hier entlang!
2. Schließen Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab
Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist wegen der geringen Kosten generell für alle gesetzlich Krankenversicherten sinnvoll, die öfter außerhalb der EU vereisen und sich in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, nicht mit den Leistungen begnügen wollen, die meist erheblich unter den deutschen Standards liegen. Privatversicherte sollten sich in jedem Fall vor der Reise erkundigen, inwieweit sie im Ausland geschützt sind.
Was bezahlt die Auslandsreise-Krankenversicherung und was nicht?
Wichtig: Die Zusatzversicherung ist für Notfälle gedacht und übernimmt keine Vorsorgebehandlungen, Psychotherapien oder Entzugsbehandlungen.
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In der Regel kommen die Auslandsreise-Krankenversicherungen für ambulante und stationäre Behandlungen, verordnete Medikamente, schmerzstillende Zahnbehandlungen, Transporte und Krankenhausaufenthalte auf.
Worauf sollten Sie beim Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung achten?
Achten Sie darauf, dass Ihre Police Ihnen freie Arztwahl gewährt – dann können Sie im Urlaubsland auch Ärzte aufsuchen, die Deutsch oder Englisch sprechen. Wer häufig verreist, sollte einen Jahresvertrag abschließen, da dieser oft erheblich günstiger ist als der einmalige Versicherungsschutz, den etwa Reisebüros anbieten.
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