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WAHL/So funktioniert die Bundestagswahl

BERLIN (dpa-AFX) - Am Sonntag wird ein neuer Bundestag gewählt. Vorher gibt es jedoch noch einiges zu (er)klären:

Wie läuft das mit dem Wählen?

Alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, sollten inzwischen ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Dieser kann man etwa Wahltermin, Uhrzeiten und das zuständige Wahllokal entnehmen.

Für diejenigen, die im ihnen zugeordneten Wahllokal die Stimmen abgeben wollen, reicht es, mit Personalausweis oder Reisepass zu erscheinen. Die Wahlbenachrichtigung muss nicht zwingend mitgenommen werden.

Wer per Briefwahl abstimmen möchte und die Unterlagen dafür noch nicht hat, muss sich jetzt ein wenig beeilen. Die allgemeine Frist fürs Beantragen bei der Gemeinde des Erstwohnsitzes ist am kommenden Freitag, 18.00 Uhr. Man kann die Unterlagen aber auch vor Ort abholen.

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Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim - was bedeutet das eigentlich?

Allgemein heißt, dass alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wählen dürfen, unabhängig etwa von Geschlecht, Religion oder Beruf. Man wählt die Abgeordneten ohne zwischengeschaltete Wahlleute - also unmittelbar. Frei bedeutet, dass sich alle ihre Meinung bilden und ohne äußeren Druck zu einer Entscheidung kommen. Da jede abgegebene Stimme gleich viel zählt, ist die Wahl gleich. Wählerinnen und Wähler kreuzen ihren Stimmzettel unbeobachtet an und geben sie in Umschlägen ab. So kann niemand nachvollziehen, wer für welche Partei abgestimmt hat - die Wahl ist geheim.

Wählt man die Kanzlerin oder den Kanzler direkt?

Nein. Man stimmt für Abgeordnete, die wiederum später im Bundestag die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler wählen. CDU/CSU, SPD und Grüne haben diesmal eine Person als Kanzlerkandidaten oder Kanzlerkandidatin benannt, die sie später im Parlament zur Wahl des Regierungschefs oder der Regierungschefin aufstellen wollen - falls sie allein oder in einer Koalition eine Mehrheit im Bundestag haben. Die übrigen Parteien verzichten darauf. Sie gehen davon aus, dass sie nicht genug Stimmen erhalten, um an der Spitze der künftigen Regierung zu stehen.

Wieso hat man zwei Stimmen?

Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten direkt, der im entsprechenden Wahlkreis antritt. Meistens gehört er zu einer Partei, die das vorher festgelegt hat. Wer als Einzelperson antreten möchte, muss mindestens 200 Unterschriften von Wahlberechtigten des Wahlkreises sammeln, in dem sie kandidieren will.

Bei der Zweitstimme wiederum stehen Parteien zur Auswahl. Der bundesweite Anteil an diesen Stimmen entscheidet darüber, wie stark eine Partei später im Parlament vertreten ist. In die Sitze, die einer Partei nach den Zweitstimmen zustehen, werden die Direktmandate aus den Erststimmen eingerechnet.

Wer bekommt einen Sitz im Bundestag?

Wer die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise bekommt, zieht per Direktmandat in den Bundestag ein. Da aber das Parlament mindestens doppelt so viele Sitze hat, kommen daneben auch weitere Bewerber zum Zug. Deren Option: die Landesliste. Auf dieser hat jede Partei vor der Wahl auf Ebene der Bundesländer festgelegt, wen sie gern ins Parlament nach Berlin entsenden möchte. Diejenigen, die weiter oben auf der Liste stehen, haben bessere Chancen.

In der Regel erhalten nur Parteien mit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen Sitze im Bundestag. Diese Sperrklausel soll eine zu starke Zersplitterung des Parlaments verhindern. Es gibt aber eine Ausnahme: Hat eine Partei über die Erststimmen mindestens drei Direktmandate gewonnen, bekommt sie auch für die Zweitstimmen Sitze - selbst wenn sie hier beispielsweise nur drei Prozent geholt hat.

Warum sitzen nach jeder Bundestagswahl unterschiedlich viele Abgeordnete im Parlament?

Eigentlich sind 598 Sitze vorgesehen. Derzeit hat der Bundestag jedoch 709 Mitglieder. Wenn eine Partei (über die Erststimmen) mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze gemäß des Zweitstimmen-Anteils zustehen, entstehen Überhangmandate. Damit aber das Verhältnis zu den anderen Parteien gewahrt bleibt, bekommen diese entsprechend Ausgleichsmandate: Die Gesamtzahl wird so lange vergrößert, bis jede Partei genau den Anteil an Sitzen hat, der ihren Anteil an Zweitstimmen widerspiegelt.

Die Wahlrechts-Reform von 2020 soll indes ein weiteres Wachsen des Bundestags verhindern: Bei der kommenden Wahl werden Sitze nach einem ziemlich komplizierten Verfahren teilweise parteiintern zwischen den Mandaten für die Erst- und Zweitstimmen verrechnet. Zudem werden bis zu drei Überhangmandate nicht ausgeglichen.