Werbung
Deutsche Märkte schließen in 2 Stunden 3 Minuten
  • DAX

    18.081,05
    +163,77 (+0,91%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.984,20
    +45,19 (+0,91%)
     
  • Dow Jones 30

    38.085,80
    -375,12 (-0,98%)
     
  • Gold

    2.358,90
    +16,40 (+0,70%)
     
  • EUR/USD

    1,0718
    -0,0015 (-0,14%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.563,92
    +613,38 (+1,04%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.382,38
    -14,16 (-1,01%)
     
  • Öl (Brent)

    84,20
    +0,63 (+0,75%)
     
  • MDAX

    26.109,27
    +66,09 (+0,25%)
     
  • TecDAX

    3.303,17
    +36,41 (+1,11%)
     
  • SDAX

    14.264,16
    +268,39 (+1,92%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.120,70
    +41,84 (+0,52%)
     
  • CAC 40

    8.059,44
    +42,79 (+0,53%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.611,76
    -100,99 (-0,64%)
     

VIRUS: Kliniken bekommen mehr Freiraum bei Intensivpflegekräften

BERLIN (dpa-AFX) - Die deutschen Kliniken bekommen wegen der Corona-Krise mehr Freiraum beim Einsatz von Intensivpflegekräften. Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen beschloss am Freitag Abweichungsmöglichkeiten von Vorgaben bei einigen anderen komplexen Behandlungen. Flexibilität und Handlungsfähigkeit seien entscheidend, wenn viele Intensivpatienten zu behandeln seien, sagte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken am Freitag - oder wenn Personal fehle, weil Pfleger selbst krank oder in Quarantäne seien.

Von Mindestvorgaben für Pflegepersonal kann demnach abgewichen werden, wenn es im Krankenhaus zu kurzfristigen krankheits- oder quarantänebedingten Personalausfällen kommt - oder zu einer starken Erhöhung der Patientenzahl. Die Ausnahmeregelungen betreffen unter anderem Qualitätsvorgaben in der Versorgung von Frühgeborenen, in der Kinderherzchirurgie und bei bestimmten Eingriffen an der Bauchaorta.

Kliniken sollen vorhandenes Intensivpflegepersonal dadurch flexibel einsetzen und unaufschiebbare Behandlungen sicherstellen können. Dies erweitere die Möglichkeiten zum Unterschreiten von Untergrenzen auch für sehr personalintensive Bereiche, ohne die gebotene fachliche Qualität der Patientenversorgung zu gefährden, erläuterte Hecken.

Der Bundesausschuss passte zudem Regeln für Krankschreibungen an. Wie schon praktiziert, können Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei leichten Erkrankungssymptomen der oberen Atemwege auch ohne Besuch in der Praxis nach telefonischer Rücksprache ausgestellt werden. Das oberste Beschlussgremium des Gesundheitswesens will voraussichtlich in der kommenden Woche entscheiden, ob so auch Krankschreibungen für bis zu 14 Tagen möglich sein sollen.