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Versicherer fürchten hohe Belastung durch Steuerreform

Durch ein neues Gesetz sollen bestimmte Versicherungsprodukte nicht mehr steuerbefreit sein. Verbraucherschützer und Versicherer sehen darin ein Bürokratiemonster.

Sportinvaliditätsversicherungen sind dem Bundesfinanzministerium ein Dorn im Auge. Foto: dpa
Sportinvaliditätsversicherungen sind dem Bundesfinanzministerium ein Dorn im Auge. Foto: dpa

Es ist selten, dass sich Verbraucherschützer und Versicherer so einig sind: Doch das geplante Gesetz zur Modernisierung des Versicherungssteuerrechts erhält von beiden Seiten scharfe Kritik.

Neben den hohen Kosten für die Umsetzung bemängelt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dass die neuen Regeln zu abstrakt und kompliziert seien: „Aus unserer Sicht ist die geplante Reform ein bürokratisches Monster und damit ein gutes Beispiel, wie Bürokratieabbau nicht funktioniert“, sagte Volker Landwehr, Leiter der Abteilung Steuern beim GDV, dem Handelsblatt.

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Der GDV erwartet, dass die Umsetzung die Versicherungsunternehmen im nächsten Jahr mehr als 130 Millionen Euro kosten könnte. Dem stünden aber keine nennenswerten Steuermehreinnahmen für den Staat gegenüber.

Auch der Bund der Versicherten (BdV), der die Interessen der Versicherungskunden vertritt, hält die geplanten Neuregelungen für „absurd“ und „teuer“, wie Vorstandssprecher Axel Kleinlein gegenüber dem Handelsblatt betonte: „Durch die umfangreichen Pflichten, die für die Versicherer entstehen, werden am Ende auch die Verbraucher stärker belastet.“

Verbraucherschützer und Versicherer wollen auf das Thema im Vorfeld einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags am kommenden Montag aufmerksam machen – in der Hoffnung, noch Änderungen am Gesetz erreichen zu können.

Zum Hintergrund: Normalerweise müssen Versicherungsunternehmen auf alle Schaden- und Unfallversicherungsentgelte 19 Prozent Versicherungssteuer abführen. Aus sozialen Gründen steuerbefreit sind dagegen bislang Beiträge auf Kranken-, Pflege- und Lebensversicherungen inklusive Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen. Hier geht es jeweils darum, dass die Versicherungsnehmer im Falle einer Krankheit oder eine Berufsunfähigkeit privat abgesichert sind und somit nicht der Gemeinschaft auf der Tasche liegen.

Doch ein Problem sieht das Bundesfinanzministerium (BMF) dann, wenn die Leistung aus diesen Versicherungen nicht an die versicherte Person oder an dessen nahe Angehörige geht. Ein besonderer Dorn im Auge ist dem BMF dabei die sogenannte Spielerausfallversicherung. Hier erhält beispielsweise ein Fußballverein das Geld, wenn ein Spieler berufsunfähig wird. Ähnlich konstruiert sind Filmausfallversicherungen oder Schlüsselkraftversicherungen, bei denen ein Unternehmen die Leistung bekommt, wenn eine zentrale Person ausfällt.

Diese Produkte sollen künftig unter die Versicherungssteuerpflicht fallen. Dabei stehen Steuermehreinnahmen von etwa sechs Millionen Euro pro Jahr im Raum. Das BMF will „den Inhalt der Vorschriften präzisieren und auf diese Weise für mehr Rechtssicherheit sorgen“, heißt es auf der Webseite des Ministeriums.

Produkte konkret benennen

Doch anstatt genau die betroffenen Produkte im geplanten Gesetz zu nennen, sind die neuen Regelungen aus Sicht von BdV und GDV zu unscharf formuliert – was die Umsetzung für die Branche kompliziert und teuer mache.

Grundsätzlich sollen zwar auch künftig die Beiträge auf private Lebens- und Rentenversicherungen versicherungssteuerfrei bleiben. Bei Kranken-, Pflege-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen soll hingegen eine Versicherungssteuerpflicht entstehen, wenn die Leistung im Versicherungsfall nicht der Versicherte oder ein naher Angehöriger erhält. Eingeführt werden soll die neue Regelung schon für Vertragsabschlüsse ab dem 1. Juli 2021.

Die Versicherer müssten dann bei Berufsunfähigkeitsversicherungen und Co. regelmäßig prüfen, wer die Bezugsperson ist und ob diese eine Versicherungssteuerpflicht auslöst oder nicht. Ein Beispiel: Geht die Leistung im Versicherungsfall an die Freundin des Versicherten, wären die Beiträge unter den neuen Regeln versicherungssteuerpflichtig. Wird die Freundin zur Verlobten und damit eine nahe Angehörige, würde die Versicherungssteuerpflicht wieder entfallen.

Ebenfalls kompliziert sind Kombiprodukte, beispielsweise aus Lebensversicherung inklusive Berufsunfähigkeitsschutz. Zahlreiche Versicherer weisen nur eine Gesamtprämie aus. Fraglich ist, wie in solchen Fällen die Versicherungssteuer berechnet werden soll, wenn während der Vertragslaufzeit nur die Berufsunfähigkeits-Komponente versicherungssteuerpflichtig wird.

Umfragen des GDV bei den Versicherungsunternehmen haben ergeben, dass diese auch bestimmte Pflegeversicherungen, bei denen der Leistungsempfänger beispielsweise eine Pflegeeinrichtung ist, künftig nicht mehr anbieten könnten – die Umsetzung der neuen Regeln wäre ihnen schlicht zu aufwendig.

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