Werbung
Deutsche Märkte schließen in 2 Stunden 19 Minuten
  • DAX

    18.054,45
    +137,17 (+0,77%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.977,36
    +38,35 (+0,78%)
     
  • Dow Jones 30

    38.085,80
    -375,12 (-0,98%)
     
  • Gold

    2.359,10
    +16,60 (+0,71%)
     
  • EUR/USD

    1,0723
    -0,0010 (-0,10%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.727,95
    +943,54 (+1,61%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.383,29
    -13,24 (-0,95%)
     
  • Öl (Brent)

    84,19
    +0,62 (+0,74%)
     
  • MDAX

    26.074,59
    +31,41 (+0,12%)
     
  • TecDAX

    3.303,84
    +37,08 (+1,14%)
     
  • SDAX

    14.257,73
    +261,96 (+1,87%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.118,38
    +39,52 (+0,49%)
     
  • CAC 40

    8.050,93
    +34,28 (+0,43%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.611,76
    -100,99 (-0,64%)
     

Verleihdauer von Zeitarbeitern kann ausgeweitet werden

ERFURT (dpa-AFX) - Die Höchstdauer beim Einsatz von Zeitarbeitern in einem Unternehmen kann nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts per Tarifvertrag über die gesetzliche Vorgabe von 18 Monaten hinaus ausgedehnt werden. Eine solche Regelung könnten Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche treffen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch in Erfurt in einem Fall aus Baden-Württemberg (4 AZR 83/21). Das BAG bezog sich bei seiner Entscheidung auf einen Passus im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Geklagt hat ein Zeitarbeiter, der über einen Zeitraum von mehreren Jahren beim Autohersteller Mercedes-Benz <DE0007100000> eingesetzt war. Der Kläger vertrat die Auffassung, wegen Überschreitens der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten sei zwischen ihm und dem Unternehmen ein Arbeitsverhältnis zustandegekommen. Mit seiner Klage hatte er keinen Erfolg in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz.