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Streit über die richtige Verzinsung: Finanzaufsicht will verhindern, dass Ansprüche von Kunden verjähren

Die deutschen Banken werfen der Bafin vor, sie greife einer Gerichtsentscheidung zu langjährigen Sparverträgen vor. Die Aufsicht sieht sich durch bisherige BGH-Urteile bestätigt.

In der Auseinandersetzung um die richtige Verzinsung von Sparverträgen gehen sowohl die Banken als auch die Finanzaufsicht Bafin auf Konfrontationskurs. Die Bafin versucht, die Geldhäuser, vor allem Sparkassen, dazu zu verpflichten, dass sie ihre Kunden über mögliche Nachzahlungen aus den lang laufenden Sparverträgen aufklären und entsprechende Zahlungen zusagen. Dafür plant die Aufsicht eine entsprechende Allgemeinverfügung, wie sie am Freitag mitteilte.

Die Sparkassen wehren sich gegen den Vorwurf zu geringer Zinszahlung. Sie hatten die Bafin bereits grundsätzlich kritisiert: Die Aufsicht sollte sich nicht an die Stelle von Gerichten setzen und zivilrechtliche Streitfragen selbst entscheiden wollen, moniert der Lobbyverband DSGV.

Nun stellt sich die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), die gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Bankenverbände, hinter die Sparkassen. Auch die DK erklärte, die Bafin sollte der Klärung des Streits, „für die die Zivilgerichte zuständig sind, nicht durch aufsichtsrechtliche Maßnahmen vorgreifen“.

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In der Tat wird im Streit um die korrekte Zinsberechnung in Sparverträgen ein weiteres Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erwartet. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Musterfeststellungsklage, die Verbraucherschützer eingereicht hatten.

Die Bafin geht – wie die Verbraucherschützer – davon aus, dass die betroffenen Kreditinstitute bereits existierende BGH-Urteile zur Zinsberechnung missachten. Man greife der BGH-Rechtsprechung keineswegs vor, so die Aufsichtsbehörde. „Die betroffenen Kreditinstitute verstoßen gegen BGH-Rechtsprechung aus 2010 und spekulieren darauf, dass ihr Vorgehen nachträglich durch den BGH gebilligt wird – dieser also seine Rechtsprechung ändern wird“, erläutert die Bafin ihr Vorgehen auf Anfrage.

Viele Prämiensparverträge wurden bereits gekündigt

Dass die Bafin bereits jetzt agiert, erklärt sie mit der drohenden Verjährung möglicher Ansprüche auf Nachzahlungen, weil viele Kreditinstitute Sparverträge kündigen: „Damit besteht die Gefahr, dass betroffene Verbraucher in ihren Rechten eingeschränkt werden. Das Abwarten einer endgültigen rechtskräftigen Entscheidung birgt das Risiko, dass Ansprüche verjähren.“

Hintergrund des Streits sind Tausende lang laufende Sparverträge, die aus den Jahren 1990 bis 2010 stammen. Im Fall der Sparkassen geht es meist um Verträge vom Typ „S-Prämiensparen flexibel“. Aber auch andere Banken haben langfristige Sparverträge verkauft.

Verbraucherzentralen monieren seit Langem, dass die Kreditinstitute Zinsanpassungsklauseln vielfach falsch angewandt und Kunden zu geringe Zinsen ausgezahlt hätten. Verbraucherschützer und Bafin verweisen dabei auf ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2004, aber auch auf weitere Entscheidungen des obersten deutschen Zivilgerichts.

Viele Sparkassen haben in den vergangenen Jahren Prämiensparverträge gekündigt. Dies dürfen sie, wenn Kunden die höchste Prämiensparstufe – in der Regel nach 15 Jahren – erreicht haben. Die Nachzahlungsansprüche verjähren dann drei Jahre nach Vertragskündigung zum jeweiligen Jahresende.

Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Bayern stehen Kunden verschiedener Geldhäuser im Durchschnitt rund 4600 Euro an Nachzahlungen zu. Betroffen sind wahrscheinlich insgesamt Hunderttausende Kunden.

Verbraucherschützer fürchten, dass Nachzahlungen auf sich warten lassen

In einigen Fällen haben Kunden eine Nachzahlung von Sparkassen erreicht, teils auch, indem sie sich an Schlichtungsstellen wandten. Zudem laufen neben Klagen einzelner Verbraucher eine Reihe von Musterfeststellungsklagen, die Verbraucherzentralen gegen verschiedene Sparkassen eingereicht haben.

Laut den Planungen der Bafin sollen die Kreditinstitute nun den Verbrauchern entweder „unwiderruflich eine Nachzahlung zusagen“. Diese Zahlungen würden sich an weiteren zu erwartenden Gerichtsurteilen orientieren. Oder die Geldhäuser sollen den Kunden von sich aus eine Rückzahlung anbieten.

Verbraucherschützer fürchten allerdings, dass viele Kunden weiter auf Nachzahlungen warten müssen. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg moniert, dass die Bafin den Kreditinstituten überlasse, „ihren Kunden entweder eine neue Zinsanpassungsklausel anzubieten oder sie erneut hinzuhalten mit Verweis auf den Ausgang der Musterfeststellungsklagen“. So bleibt es seiner Ansicht nach nun „abzuwarten, ob die angekündigte Allgemeinverfügung tatsächlich umgesetzt wird und welchen Inhalt die Kundeninformation der Institute haben wird.“