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Verfassungsrichter müssen sich erneut mit umstrittenen Anleihekäufen auseinandersetzen

Die Debatte über die Verhältnismäßigkeit der Anleihekäufe der europäischen Währungshüter geht weiter. Eine Gruppe von Klägern will unter anderem Dokumente einsehen.

Die Debatte über die Verhältnismäßigkeit der Anleihekäufe der Notenbank geht weiter. Foto: dpa
Die Debatte über die Verhältnismäßigkeit der Anleihekäufe der Notenbank geht weiter. Foto: dpa

Nach dem umstrittenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) müssen sich die Richter erneut mit dem Thema verfassen. Eine Gruppe von Klägern um den CSU-Politiker Peter Gauweiler und den Gründer der AfD, Bernd Lucke, will Dokumente einsehen, die die EZB der Berliner Politik zugänglich gemacht hat.

Sie sollen belegen, dass die Käufe verhältnismäßig sind. Doch da sie teilweise für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, ist die Argumentation der EZB für die Kläger nicht nachvollziehbar. Ein erster Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung ist am Freitag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingegangen, wie ein Gerichtssprecher der „Börsen-Zeitung“ bestätigte.

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Die Aktivitäten der Kläger sind eine Konsequenz des BVerfG-Urteils vom 5. Mai 2020. Das höchste deutsche Gericht hatte darin das Staatsanleihekaufprogramm PSPP der EZB für teilweise verfassungswidrig erklärt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werde verletzt, weil bei der Durchführung des Anleihekaufprogramms nur die währungspolitischen Auswirkungen berücksichtigt werden, nicht aber die wirtschaftspolitischen. Damit gehe offensichtlich eine strukturell bedeutsame Kompetenzüberschreitung einher, so das Gericht.

Das Urteil löste ein politisches Beben aus. Denn zum einen stellte sich das BVerfG mit seiner Einschätzung gegen den Europäischen Gerichtshof, der das PSPP-Programm 2018 absegnete. Zum anderen brachte das BVerfG die EZB in eine politische Bredouille.

Obwohl die EZB politisch unabhängig ist, forderten die Richter die Zentralbank auf, der Bundesregierung und dem Bundestag innerhalb von drei Monaten zu erläutern, warum sie die Staatsanleihekäufe als verhältnismäßig ansieht. Andernfalls wäre die Bundesbank gezwungen gewesen, aus dem Kaufprogramm auszusteigen. Darauf pochen die Kläger immer noch. Offiziell läuft die Frist am 5. August aus.

Zwischenzeitlich ist die EZB dem Petitum nachgekommen. Um nicht in den Verdacht zu kommen, politischem Einfluss zu unterliegen, wurde dabei ein spezielles Procedere gewählt. Die EZB hat entsprechende Unterlagen an die Bundesbank geschickt, die sie wiederum an die Bundesregierung weiterleitete. Diese wiederum stellte sie dem Bundestag zur Verfügung.

Bei den Papieren handelt es sich beispielsweise um Protokolle von EZB-Sitzungen, in denen sich die Notenbank mit dem Thema Verhältnismäßigkeit der Anleihekäufe auseinandersetzte. Allerdings wurden diese Protokolle teilweise als geheim eingestuft. Die Abgeordneten konnten in der Geheimschutzstelle Einblick nehmen, aber nicht daraus zitieren und darüber debattieren. Gleichwohl gaben sowohl Bundesregierung als auch der Bundestag grünes Licht für die zur Verfügung gestellten Unterlagen.

Die Kläger um Gauweiler und Lucke bemängeln indes, dass sie nicht nachvollziehen können, ob die EZB den Informationsbitten ausreichend nachgekommen ist. Politische Beobachter hatten nicht damit gerechnet, dass sich das BVerfG erneut mit dem Thema beschäftigen muss.