Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.239,66
    +153,86 (+0,40%)
     
  • Gold

    2.349,60
    +7,10 (+0,30%)
     
  • EUR/USD

    1,0699
    -0,0034 (-0,32%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.636,05
    -694,20 (-1,15%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.327,88
    -68,66 (-4,92%)
     
  • Öl (Brent)

    83,66
    +0,09 (+0,11%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.927,90
    +316,14 (+2,03%)
     

Verfassungsgericht verhandelt über die Gültigkeit der Berliner Wahl

BERLIN (dpa-AFX) -Gut ein Jahr nach der von Pannen überschatteten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus überprüft der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) deren Gültigkeit. Die mündliche Verhandlung am Mittwoch (11.00 Uhr) ist ein wichtiger Schritt bei der politischen und juristischen Aufarbeitung der Versäumnisse am 26. September 2021, die bundesweit für Schlagzeilen sorgten. Es wird erwartet, dass Berlins oberstes Gericht eine vorläufige Einschätzung dazu abgibt, ob die Wahl ganz oder teilweise wiederholt werden muss. Die Meinungen darüber gehen weit auseinander. Eine Entscheidung wird nicht am selben Tag erwartet, ist aber theoretisch möglich.

Am 26. September 2021 wurden in Berlin der Bundestag, das Berliner Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen gewählt. Dazu kam noch ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Dabei waren erhebliche Probleme aufgetreten: Dazu zählten falsche oder fehlende Stimmzettel, die zeitweise Schließung von Wahllokalen und lange Schlangen davor mit teils stundenlangen Wartezeiten. Außerdem hatten etliche der 2257 Wahllokale teils noch weit nach 18.00 Uhr geöffnet.

Insgesamt liegen dem Gericht 35 Einsprüche gegen die Wahl vor, über vier davon soll zunächst verhandelt werden. Dabei geht es um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei. Alle Verfahrensbeteiligten können dazu Stellung nehmen. Nach der Verhandlung haben die Richterinnen und Richter laut Gesetz drei Monate Zeit für ein Urteil, also bis Ende des Jahres. Im politischen Raum wird ihre Entscheidung im November oder Dezember erwartet.