Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.239,66
    +153,86 (+0,40%)
     
  • Gold

    2.349,60
    +7,10 (+0,30%)
     
  • EUR/USD

    1,0699
    -0,0034 (-0,32%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.112,01
    -770,11 (-1,29%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.313,18
    -83,36 (-5,97%)
     
  • Öl (Brent)

    83,66
    +0,09 (+0,11%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.927,90
    +316,14 (+2,03%)
     

Verdi-Streiks legen Flughäfen lahm - das sind Ihre Rechte als Reisender

Zehntausende Fluggäste sitzen aufgrund des Streiks fest (Bild: dpa)
Zehntausende Fluggäste sitzen aufgrund des Streiks fest (Bild: dpa)

Zehntausende Fluggäste haben am Mittwochvormittag auf Deutschlands größten Flughäfen die Ausweitung des Warnstreiks im öffentlichen Dienst deutlich zu spüren bekommen. Insgesamt betroffen waren elf Flughäfen. Doch Reisende haben bei Streiks auch einige Rechte, die sie nutzen können. Hier wichtige Antworten!

Recht auf Entschädigung

Normalerweise steht Reisenden bei einem Flugausfall oder massiven Verspätungen laut der EU-Fluggastrechteverordnung eine Ausgleichszahlung zu. Das gilt aber nicht, wenn höhere Gewalt vorliegt - das ist bei Streiks der Fall, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Eine Ausnahme: Der Passagier kann nachweisen, dass die Fluggesellschaft sich nicht erheblich bemüht hat, um die Streikfolgen abzumildern.

WERBUNG

Lesen Sie auch: Zahlreiche Flugausfälle durch Verdi-Warnstreiks an Flughäfen

Recht auf Kostenerstattung

Ab der fünften Verspätungsstunde hat der Fluggast das Recht, sein Flugticket zurückzugeben und sich die Kosten erstatten zu lassen. Damit ist die Airline jedoch aus allen Pflichten entlassen. Die Lufthansa hat während des aktuellen Streiks Umbuchungen sowohl auf andere Airlines als auch auf andere Flugtermine angeboten.

Recht auf Betreuung

Der Veranstalter oder die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Verpflegung. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline die Übernachtung im Hotel übernehmen.

Recht auf Transport

Die Fluggesellschaft hat grundsätzlich die Verpflichtung, eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Sie muss Passagiere schnellstmöglich ans gewünschte Ziel bringen. Verschiebt sich der Flug durch den Streik nur um wenige Stunden, kann es reichen, zu warten, bis der Flugbetrieb wieder aufgenommen wird. Dauert es länger, muss die Airline die Kunden mit der Bahn oder Bussen zum geplanten Ziel transportieren - falls das mit Blick auf das jeweilige Ziel möglich ist - oder auf andere Flüge umbuchen.

Mithilfe von dpa

Sehen Sie auch: Nach den Terroranschlägen - Brüsseler Flughafen zeigt Reparaturfortschritt