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Verbraucherschützer fordern verständliche Datenschutzerklärungen

Datenschutzerklärungen sind oft schwer verständlich. Verbraucherschützer fordern Abhilfe. Die vom Innenministerium vorgeschlagene Lösung sehen sie aber skeptisch.

Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller fordert eine Vereinfachung von Datenschutzerklärungen auf Webseiten oder in Apps. „Verbraucher müssen einfache und verständliche Informationen haben, um in Datenschutzerklärungen informiert einwilligen zu können“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dem Handelsblatt. „Dazu benötigen sie Informationen über Art und Zweck der Datenverarbeitung.“

Hintergrund ist, dass die verschiedenen Datenschutzerklärungen, die im Netz kursieren, mitunter nicht nur etliche eng bedruckte DIN-A4-Seiten füllen. Viele Angaben zur Datenverwendung sind teilweise auch so kompliziert formuliert, dass der Nutzer nicht konkret weiß, worauf er sich einlässt.

Die Folge ist: In der Praxis setzen Menschen meist schnell einen Haken bei „Ich stimme den Datenschutzbedingungen zu“. Und klicken weiter. Dieses Phänomen des sogenannten „clicking-without-reading", also das bloße Überfliegen einer Datenschutzerklärung, hat nun auch die Bundesregierung als Problem erkannt.

Das Innenministerium schlägt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP vor, dass der Europäische Datenschutzausschuss für die Bereiche Internet und digitale Welt eine „rechtskonforme europaweit einheitliche Muster-Datenschutzerklärung“ erarbeiten soll. Das würde wegen des „Wiedererkennungswertes der Erklärungen“ nicht nur den Nutzern Vorteile bringen, heißt es in der Antwort, die dem Handelsblatt vorliegt.

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Auch Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere, könnten profitieren. Sie hätten den Vorteil, so das Ministerium, „dass ihnen einfach und kostengünstig eine Datenschutzerklärung angeboten wird“.

Eine „Muster-Datenschutzerklärung“ sieht Müller indes als „ein schwieriges Unterfangen“. „Die Art der Datenverarbeitungen und vor allem auch die Zwecke können von Fall zu Fall höchst unterschiedlich sein“, erläuterte der VZBV-Chef. „Einfacher könnte es mithilfe von ergänzenden Symbolen in Form von Icons werden, die Verbrauchern vermitteln, welche Daten für welche Zwecke verarbeitet werden.“ Diese Möglichkeit sei bereits in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angelegt. „Für Verbraucher können diese Icons als Ergänzung sehr hilfreich sein, ersetzen können sie die Datenschutzerklärung jedoch nicht“, so Müller.

Für Piktogramme, Icons oder Bildsymbole gibt es jedoch noch keine einheitlichen EU-Regeln. Die EU-Kommission habe aber die Befugnis, so das Innenministerium, „mit einem delegierten Rechtsakt nähere Bestimmungen zu den Bildsymbolen zu erlassen“.

Seit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 gilt: Verbraucher müssen darüber informiert werden, wer Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund sammelt – und dem zustimmen. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen.

Die DSGVO legt besonderen Wert darauf, dass die Datenschutzhinweise für Verbraucher klar formuliert sein müssen. Und auch das Innenministerium betont, es seien „transparente und verständliche Datenschutzerklärungen erforderlich“, damit die Nutzer wüssten, was mit ihren Daten geschehe. Doch daran hapert es immer noch. Vor allem im Internetbereich scheint einiges im Argen zu liegen, weshalb die Bundesregierung gerade hier über Maßnahmen nachdenkt, um die Lektüre zu erleichtern.