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Vater der in Hanau getöteten Kinder in Frankfurt in U-Haft

Hanau (dpa) - Knapp zwei Monate nach dem gewaltsamen Tod von zwei sieben und elf Jahre alten Geschwistern in Hanau ist der unter Mordverdacht stehende Vater der Geschwister nach Deutschland ausgeliefert und in Untersuchungshaft genommen worden.

Im Zuge des Auslieferungsverfahrens holten Beamte der Zielfahndung des Hessischen Landeskriminalamtes sowie des Hanauer Kriminalkommissariats K11 den 47-Jährigen am Donnerstag in Paris ab und brachten ihn nach Deutschland, wie die Staatsanwaltschaft Hanau mitteilte. Der Mann war am 14. Mai nach intensiver Fahndung in einem Pariser Vorort von der französischen Polizei festgenommen worden und saß seither in Frankreich in Auslieferungshaft.

Der Mann mit indischer Staatsangehörigkeit wurde am Nachmittag der zuständigen Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht in Hanau vorgeführt, die Untersuchungshaft für ihn anordnete. Der 47-Jährige wurde in eine Frankfurter Justizvollzugsanstalt gebracht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Mann die ihm zur Last gelegte Tat gegenüber den französischen Behörden bestritten. Bei seiner Vorführung vor der Haftrichterin habe er sich hingegen nicht zum Tatvorwurf geäußert.

Der Tod der beiden Kinder am 11. Mai dieses Jahres hatte auch bundesweit für Entsetzen gesorgt. Vor einem Wohnhochhaus in der Hanauer Innenstadt war am Morgen jenes Tages ein elfjähriger Junge auf dem Boden liegend gefunden worden. Er starb kurze Zeit später in einem Krankenhaus. Seine sieben Jahre alte Schwester entdeckten die Beamten tot in der Wohnung, in der die beiden Kinder mit ihrer Mutter lebten. Sie starb nach Angaben der Ermittler an Verletzungen durch «scharfe Gewalteinwirkung im Halsbereich», bei dem Jungen galt ein Sturz aus großer Höhe als Todesursache. Wie es zu diesem Sturz kam, ist Gegenstand der Ermittlungen.

Der Mann soll vor der Tat in einem Fall wegen häuslicher Gewalt aufgefallen sein. Nach Bekanntwerden der familiären Probleme war das Hanauer Jugendamt aktiv geworden und hatte über einen freien Träger eine sozialpädagogische Familienhilfe organisiert. Noch kurz vor der Tat hatte auch der Kommunale Soziale Dienst (KSD) Hanaus von dem beauftragten Träger der Familienhilfe die Rückmeldung erhalten, «dass sich das familiäre Verhältnis wohl verschlechtert habe», wie die Stadt Hanau bekanntgegeben hatte. Deshalb war im KSD entschieden worden, erneut das Gespräch zu suchen und einzugreifen. Wenige Tage später ereignete sich die Tat.