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US-Gericht schmettert Sammelklage gegen Trivago ab

Das Düsseldorfer Unternehmen Trivago konnte eine Sammelklage in den USA abwehren. Der Ausgang eines Gerichtsstreits in Australien ist noch ungewiss.

Das Aufatmen in der Zentrale von Trivago am Düsseldorfer Medienhafen dürfte erst einmal groß gewesen sein. Ein New Yorker Bundesgericht hat die Sammelklage von Aktionären gegen das Online-Reiseportal in dieser Woche abgewiesen. Das bestätigte Trivago auf Anfrage des Handelsblatts. Sammelklagen in den USA sind berüchtigt, weil sie zu horrenden Schadenersatzzahlungen führen können.

Die klagenden Investoren hatten Verluste erlitten, weil die Aktien von Trivago deutlich an Wert verloren hatten, und fühlten sich verprellt. Ihr Vorwurf: Trivago habe in seinem Börsenprospekt nicht auf irreführende und umstrittene Verkaufspraktiken hingewiesen.

Der Ausgabekurs lag beim Börsengang an der New Yorker Nasdaq im Dezember 2016 bei elf US-Dollar. Im August 2017 kletterte er auf ein Allzeithoch von 24,27 Dollar. Nach einem Absturz liegt die Aktie derzeit bei etwa fünf Dollar.

In der 59-seitigen Urteilsbegründung kam die Richterin zu dem Schluss, dass Trivago die Investoren vor dem Börsengang ausreichend über Werberegularien auf seiner Webseite aufgeklärt habe. Diese hätten den Aktienkurs zudem nicht negativ beeinflusst.

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Die Kläger haben allerdings noch die Möglichkeit, bis zum 29. März Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen, sagte Elie Matta, Leiter Strategie and Investor Relations Trivago, dem Handelsblatt. Die Sammelklage war durch Untersuchungen der britischen Verbraucherschutzbehörde CMA vom Herbst 2017ausgelöst worden.

Es gibt auch einen Prozess in Australien

Die Wettbewerbshüter hatten verschiedene Online-Portale überprüft, ob sie Verbraucher mit ihren gerankten Angeboten möglicherweise in die Irre führen. Die Briten hatten gegenüber Trivago im Februar keine Haftungsansprüche ausfindig gemacht, bestätigte Matta. „In Großbritannien haben wir mitgeholfen, allgemein verbindliche Standards zu entwickeln. Daran werden wir uns selbstverständlich halten“, sagte Trivago-Chef Rolf Schrömgens kürzlich dem Handelsblatt.

Allerdings können sich die Manager von Trivago noch nicht entspannt zurücklehnen. Völlig offen ist weiter der Ausgang des Prozesses gegen den Hotelvergleich in Australien. Die australische Verbraucherschutzbehörde ACCC hatte Trivago im August 2018 vor dem Federal Court verklagt. Der Vorwurf lautet: Die Preisvergleiche für Hotels auf der Webseite und in Fernsehspots seien irreführend. Nicht immer sei das günstigste Hotelzimmer oben angezeigt worden, wie die Werbung suggeriert habe.

Trivago priorisiere Vorschläge von Hotelanbietern, die nach einer Onlineauktion am meisten zahlen. Daneben würden zuweilen Luxus- und Standardzimmer miteinander verglichen, was unlauter sei. Die umstrittenen Spots, die inzwischen eingestellt wurden, waren seit 2013 rund 400.000-mal in Australien gesendet worden.

Bisher hat Trivago keine Einigung erzielen können. Für September ist nun einen Gerichtstermin angesetzt. Den Düsseldorfern drohen im Falle einer Verurteilung Millionenbußen. Das Management habe entsprechende Rückstellungen gemacht, so Trivago. Australische Medien spekulieren über ein mögliches Bußgeld, das eine zweistellige Millionenhöhe erreichen könnte.

Auch das Bundeskartellamt in Bonn hatte im Dezember mit Untersuchungen verschiedener Vergleichsportale begonnen, darunter auch Trivgo. „Anbieter von Hotelzimmern können sich Listenplätze auf Hotelplattformen erkaufen“, monierte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Der Verbraucher könne sich nicht immer darauf verlassen, das für ihn beste Angebot auf einem Vergleichsportal zu finden. „Wir werden überall mit den Behörden zusammenarbeiten“, hatte Trivago-Chef Schrömgens versichert.

Das Hotelvergleichsportal hatte zuletzt 1200 Mitarbeiter. Der Umsatz war 2018 in einem hart umkämpften Markt um zwölf Prozent auf 915 Millionen Euro gesunken.