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Unionsfraktionsvize: Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Solis bleibt

BERLIN (dpa-AFX) -Die CDU hat die Bundesregierung davor gewarnt, das Urteil des Bundesfinanzhofes zum Solidaritätszuschlag als Freibrief für eine lockere Haushaltspolitik zu verstehen. "Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes kann die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags nicht ausräumen", sagte Fraktionsvize Mathias Middelberg (CDU) am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Tatsächlich habe das oberste Finanzgericht den Soli nur für "noch" verfassungsmäßig erklärt. Die Verfassungsmäßigkeit bleibe aber davon abhängig, dass der Bund einen besonderen Finanzbedarf für die Herstellung der deutschen Einheit nachweise. "Insofern ist absehbar, dass die Berechtigung des Soli auslaufen wird", sagte Middelberg.

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München wies am Montag eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag ab. Dieser sei nicht verfassungswidrig, entschied der IX. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts. Laut Urteil hat der Bund schlüssig dargelegt, dass die Wiedervereinigung weiter erhöhten Finanzbedarf verursacht, auch wenn die früheren Solidarpakte zur Finanzierung der Einheitslasten ausgelaufen sind. Das klagende Ehepaar aus Aschaffenburg hatte mit Unterstützung des Bunds der Steuerzahler die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gefordert.

"Die Kläger behalten nun die Möglichkeit, gegen die BFH-Entscheidung Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen", gab Middelberg zu bedenken. An die Adresse von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sagte er: "Lindner wird dies in seiner Haushaltsplanung zu berücksichtigen haben und sollte entsprechende Vorsorge treffen. Schließlich klagt ja auch die FDP selbst gegen den Solidaritätszuschlag."