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Terrorismus: Autobahn-Anschlag: Opfer erhalten Entschädigung

Berlin. Die Betroffenen des mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlags auf der Stadtautobahn am 18. August sollen bald Hilfs- und Entschädigungszahlungen erhalten. Das teilte der Opferbeauftragte des Landes Berlin, Roland Weber, am Freitag auf Anfrage der Berliner Morgenpost mit. Die im Jahr 2018 eingerichtete „Zentrale Anlaufstelle für Betroffene von Terroranschlägen“ habe mit den unmittelbaren Opfern und deren Angehörigen Informationsgespräche geführt. „Ich hatte den Eindruck, dass sie sich sehr gut aufgehoben fühlen“, sagte Weber.

Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass der 30 Jahre alte mutmaßliche Täter die Kollisionen auf dem südlichen Abschnitt der Stadtautobahn A100 absichtlich herbeiführte. Die Opfer können nun mit Zahlungen aus einem Entschädigungsfonds der Verkehrsopferhilfe rechnen, einem Zusammenschluss der deutschen Autohaftpflichtversicherer. Ihnen stehen unter anderem Schmerzensgeld und der Ausgleich von Verdienstausfällen zu. Leistungen nach dem Opferentschädigungsrecht stehen den Verletzten dagegen nicht zu, so der Senat in der noch unveröffentlichten Antwort auf eine Anfrage des Einzelabgeordneten Marcel Luthe. Der Ausgleich von Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges sei in dem Gesetz in der geltenden Fassung ausgenommen.

Luthe: Opferentschädigungsgesetz muss angewendet werden

Möglich sind laut Bundesjustizministerium dagegen Zahlungen aus zwei Härtefallfonds des Deutschen Bundestages. „Dies hängt davon ab, wie die Tat eingeordnet wird“, sagte ein S...

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