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Der Support Club erkennt den breiten Widerstand der unbesicherten Gläubiger gegen den beschleunigten Schutzplan von Orpea an und stellt fest, dass das Abstimmungsverfahren eine zusätzliche Unregelmäßigkeit darstellt...

LONDON & PARIS, June 29, 2023--(BUSINESS WIRE)--

Der Support Club erkennt den breiten Widerstand der unbesicherten Gläubiger gegen den beschleunigten Schutzplan von Orpea an und stellt fest, dass das Abstimmungsverfahren eine zusätzliche Unregelmäßigkeit darstellt, durch die der gesamte Plan rechtswidrig wird

Der Support Club erkennt den breiten Widerstand der unbesicherten Gläubiger als Inhaber von Forderungen der Klassen 8, 7 und 7b gegen den beschleunigten Schutzplan von Orpea an und stellt fest, dass das Abstimmungsverfahren eine zusätzliche Unregelmäßigkeit darstellt, durch die der gesamte Plan rechtswidrig wird. Es ist offenkundig, dass kein Gericht diesen Plan jetzt genehmigen kann und alle Unregelmäßigkeiten berücksichtigen muss, die von Anfang an vorlagen – zu einem Zeitpunkt, an dem stattdessen ein rechtmäßiger Ansatz hätte gewählt werden können.

Es war zwar zu erwarten, dass die betroffenen Parteien den Plan nicht unterstützen würden, doch nach der Entscheidung des Gerichts von Versailles vom 22. Juni 2023 war das Abstimmungsverfahren nicht mit dem französischen Handelsgesetzbuch vereinbar. Der Support Club ist nach wie vor der Ansicht, dass der derzeitige Umstrukturierungsplan das Investmentvehikel des französischen Staates, die Caisse des Dépôts et Consignations (CDC), den Lenkungsausschuss und bestimmte (hauptsächlich französische) Gläubiger willkürlich begünstigt und bereichert.

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In Übereinstimmung mit dem Urteil des Berufungsgerichts von Versailles vom 22. Juni 2023 wurden die Verwalter angewiesen, die Parteien, die sowohl unbesicherte als auch besicherte Forderungen hielten, in eine getrennte Klasse einzustufen. Da diese Forderungen nicht ermittelt wurden, fand die Abstimmung unter Verstoß gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts von Versailles statt. Daher kann der Plan in seiner jetzigen Form nicht genehmigt werden. Der Support Club ist außerdem der Ansicht, dass dieser nachteilige Umstrukturierungsprozess die zukünftige Bereitstellung von internationalem Kapital für andere Projekte unter Schirmherrschaft des französischen Rechts erheblich einschränken könnte.

Der Support Club hat sich auch in einem Schreiben direkt an die Justizverwalter gewandt, die es versäumt haben, eine neue Abstimmung einzuberufen und sich konsequent geweigert haben, mit dem Support Club und anderen Interessengruppen zusammenzuarbeiten und einen Alternativvorschlag von Concert'O in Betracht zu ziehen.

Der Support Club bedauert die Entscheidung von Orpea, trotz der Bitten des Support Clubs an den Administrator und an Orpea, einen klassenübergreifenden Cram-Down zu beantragen. Der Cram-Down soll den Interessen von CDC und einer Gruppe französischer Banken dienen. Einige von ihnen haben von der ersten und zweiten Schlichtung profitiert, denn ein Teil ihrer unbesicherten Wertpapiere wurde in besicherte Wertpapiere umgeschichtet – zum Nachteil aller anderen unbesicherten Gläuber. Dies würde alle Gläubiger dazu zwingen, ihre wirtschaftlichen Anteile an Orpea zu einer erheblichen Unterbewertung an die CDC abzugeben (und einen großen Abschlag in Kauf zu nehmen), ohne dass ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden könnte. Dies sollte nicht ohne die Zustimmung aller Klassen sanktioniert werden, und die Gruppe argumentiert, dass dies gegen mindestens zwei französische Gesetze verstoßen würde und faktisch einer heimlichen Verstaatlichung gleichkäme

Der Support Club erklärt: „Die breite Ablehnung dieses Plans unter den unbesicherten Gläubigern wurde überzeugend dargelegt, und wir bedauern, dass die Verwalter die Abstimmung auf rechtswidrige Weise organisiert haben – ein weiteres Beispiel für die Missachtung des Gesetzes durch die Verwalter, das zeigt, dass das gesamte Verfahren gefährdet ist. Dies erlaubt es keiner Gerichtsbarkeit, den Plan zu genehmigen."

Das Umstrukturierungsverfahren hat den französischen Steuerzahler bereits mehr als 100 Mio. allein an Beratungshonoraren gekostet1, während einer Reihe nicht genannter französischer Banken ihre unbesicherten Forderungen in Höhe von 600 Mio. € während des zweiten Schlichtungsverfahrens zum Nennwert zurückgezahlt wurden, was einen eklatanten Verstoß gegen den Grundsatz der gerechten Behandlung aller unbesicherten Gläubiger darstellt. Diese Entwicklung ist für unbesicherte Gläubiger, die in Frankreich investiert haben, umso besorgniserregender, als der Umstrukturierungsprozess von Orpea weiterhin einen schrecklichen Präzedenzfall darstellt. Wir befürchten, dass dieser Präzedenzfall die Fremdkapitalkosten für alle französischen Kreditnehmer in die Höhe treiben und zu anderen negativen Folgen für künftige gefährdete unbesicherte Forderungen führen wird. Wir stellen fest, dass einige andere gefährdete unbesicherte Forderungen in Frankreich seit den jüngsten Entwicklungen in Orpea stark an Wert verloren haben."

„Das Ergebnis ist, dass dieser stümperhafte Umstrukturierungsvorschlag vom Support Club und einer beträchtlichen Anzahl von unbesicherten Gläubigern, die sich an Recht und Gesetz gehalten haben, abgelehnt wurde."

„Wir werden weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um die Rechte der Gläubiger durchzusetzen."

Über den Support Club

Der Support Club ist eine von Fortress Investment Group, Kite Lake Capital, Kyma Capital, LMR Partners und Whitebox Advisors verwaltete Fondsgruppe. Es handelt sich um ungesicherte Gläubiger von Orpea SA (einem französischen Gesundheitsdienstleister) die 497 Millionen Euro der unbesicherten Forderungen von Orpea vertreten und ein Vermögen von über 62 Milliarden Dollar verwalten.

1 Ergebnis 2022 und Umsatz Q1 2023 von Orpea (Seite 6), veröffentlicht am 12. Mai 2023 https://www.orpea-group.com/wp-content/uploads/2023/05/PR_ORPEA_FYR-2022_Q1-2023slides_EN.pdf

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

Originalversion auf businesswire.com ansehen: https://www.businesswire.com/news/home/20230629668417/de/

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