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Streit um EU-Subventionen: Der Rechtsstaat bleibt auf der Strecke

EU-Subventionen soll es künftig nur noch für Länder geben, in denen der Rechtsstaat intakt ist. Die neue Regelung lässt aber eine große Hintertür offen.

Polen und Ungarn haben zweierlei gemeinsam. Bei den europäischen Subventionen sind die beiden Länder Hauptgewinner: 2018 kassierte Polen 12,3 Milliarden Euro, und Ungarn bekam 5,2 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt.

Damit stehen ausgerechnet die beiden Länder an der Spitze aller Nettoempfänger, die permanent gegen rechtsstaatliche Prinzipien der Wertegemeinschaft EU verstoßen. Polen ist dabei, die Justiz gleichzuschalten, und Ungarn hat der Pressefreiheit quasi den Garaus gemacht.

Die westeuropäischen Mitgliedstaaten wollen nicht länger hilflos dabei zusehen, wie zwei Länder abkassieren und gleichzeitig die Demokratie aushöhlen. Deshalb sollen EU-Subventionen künftig an die Bedingung geknüpft werden, dass der Rechtsstaat im Empfängerland intakt ist. Andernfalls sollen fällige Zahlungen ausgesetzt oder sogar gestrichen werden.

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Doch an dieser sogenannten Rechtsstaatsklausel scheiden sich die Geister: Ganz Westeuropa ist dafür, die mittel- und osteuropäischen Staaten sind geschlossen dagegen. Der Streit hat das Potenzial, den am Freitag in Brüssel beginnenden EU-Gipfel zu sprengen.

Deshalb hat EU-Ratspräsident Charles Michel einen Kompromiss vorgeschlagen. Demnach soll die Rechtsstaatsklausel zwar kommen – aber nur in stark verwässerter Form. Michels Vorschlag werde beim EU-Gipfel wahrscheinlich durchkommen, sagten hochrangige EU-Diplomaten dem Handelsblatt.

Die großen westeuropäischen Staaten, allen voran die deutsche EU-Ratspräsidentin Angela Merkel, wollten das Corona-Wiederaufbauprogramm und den mehrjährigen EU-Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2021 bis 2027 unbedingt durchbringen. Der notwendige einstimmige Beschluss solle nicht am Streit um die Rechtsstaatsklausel scheitern.

Ursprünglich war geplant gewesen, dass die EU-Kommission weitgehend eigenständig Subventionen entziehen kann, wenn das Empfängerland rechtsstaatliche Prinzipien verletzt. Der EU-Ministerrat müsse eine qualifizierte Mehrheit dagegen zustande bringen, um die Entscheidung der Kommission auszuhebeln, hieß es im ursprünglichen Vorschlag der Kommission.

Scharfe Kritik von den Grünen

Polen und Ungarn hätten damit so gut wie keine Chance mehr gehabt, einen drohenden EU-Zahlungsstopp zu verhindern. EU-Ratspräsident Michel hat aber nun einen anderen Abstimmungsmodus vorgeschlagen: Demnach muss der Ministerrat eine von der EU-Kommission vorgeschlagene Streichung von Subventionen mit qualifizierter Mehrheit genehmigen.

Wenn die mittel- und osteuropäischen Staaten dagegen stimmen, kommt diese qualifizierte Mehrheit nicht zustande. Michels Vorschlag „käme einem Freifahrtschein für Viktor Orbán und andere gleich, ihre autokratische Regierungsführung weiter mit EU-Geldern zu finanzieren“, kritisierte EU-Parlamentarier Daniel Freund von den Grünen.

Angesichts der hohen Zustimmungshürde im Rat werde die Kommission kaum jemals wagen, das Verfahren zum Einfrieren der Gelder einzuleiten. Damit sei absehbar, dass ein erheblicher Teil des Geldes nicht dort ankomme, wo es gebraucht werde, sondern in korrupten Netzwerken versickere.