Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.239,66
    +153,86 (+0,40%)
     
  • Gold

    2.349,60
    +7,10 (+0,30%)
     
  • EUR/USD

    1,0699
    -0,0034 (-0,32%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.684,18
    -734,30 (-1,22%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.325,63
    -70,91 (-5,07%)
     
  • Öl (Brent)

    83,66
    +0,09 (+0,11%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.927,90
    +316,14 (+2,03%)
     

„Kalte Enteignung“: Steinkohlekraftwerksbetreiber klagen über Ungleichbehandlung

Der Kohleausstieg hat unterschiedlich ausgeprägte Konsequenzen für Betreiber fossil verbrennender Kraftwerke. Das trifft vor allem die Steinkohle.

Der Steinkohlekraftwerksbetreiber klagt über Benachteiligung gegenüber der Braunkohle. Foto: dpa
Der Steinkohlekraftwerksbetreiber klagt über Benachteiligung gegenüber der Braunkohle. Foto: dpa

Die geplante Stilllegung von Steinkohlekraftwerken entpuppt sich als Achillesferse des Kohleausstiegsgesetzes, mit dem sich der Bundestag am Freitag in erster Lesung befassen wird. Die Betreiber von Steinkohlekraftwerken sehen sich gegenüber ihren Kollegen mit Braunkohlekraftwerken im Nachteil. „Die Ungleichbehandlung ist mit Händen zu greifen“, sagte Sven Becker, Geschäftsführer des Stadtwerkeverbunds Trianel, dem Handelsblatt. Trianel betreibt ein noch recht junges Steinkohlekraftwerk in Lünen.

Während die Braunkohlekraftwerksbetreiber sich in individuellen Verhandlungen mit der Bundesregierung auf 500.000 bis 600.000 Euro Entschädigung je stillgelegter Megawattstunde Kraftwerksleistung für im Schnitt 50 Jahre alte Kraftwerke verständigt hätten, würde für ein zehn Jahre altes Steinkohlekraftwerk nur ein Zehntel dieses Betrags gezahlt, klagt Becker. „Während wir die Kapitalkosten noch nicht verdient haben, erhalten die Betreiber alter, längst abgeschriebener Braunkohlekraftwerke noch horrende Beträge“, sagt der Trianel-Geschäftsführer. Die Betreiber von Braunkohlekraftwerken halten diesem Hinweis allerdings entgegen, dass die Entschädigungen nicht vergleichbar seien. Tatsächlich tragen die Braunkohlekraftwerksbetreiber höhere Lasten, weil sie auch für die Stilllegung und Rekultivierung der Tagebaue aufkommen müssen. Aus Sicht der Steinkohlekraftwerksbetreiber sind die großen Unterschiede bei der Entschädigungshöhe damit allein aber nicht zu rechfertigen.

WERBUNG

Es sei „fatal, dass ausgerechnet solche Unternehmen bestraft werden, die vor einem Jahrzehnt dem Aufruf gefolgt sind, in moderne, effiziente Kraftwerke zu investieren“, sagt Becker. Wenn Trianel 2020 mit seinem Kraftwerk in Lünen in die Auktion um die Abschaltung gehen sollte, würde man im Idealfall acht Prozent der Milliardeninvestition als Entschädigung erhalten, rechnet er vor. „Und das nach sechs Jahren Betrieb.“ Dabei sei das Kraftwerk auf 40 Jahre gerechnet, die Kapitalkosten noch lange nicht verdient. „In meinen Augen ist das eine kalte Enteignung“, resümiert Becker.

Becker steht mit seiner Kritik nicht allein. Auch DIHK und DGB weisen auf die Probleme hin, die sich aus den unterschiedlichen Regelungen für Braun- und Steinkohle ergeben.

Risiken für die Wärmeversorgung

Schützenhilfe erhält Becker von Joachim Rumstadt. Der Steag-Chef nimmt Anstoß daran, wie mit den von der Bundesnetzagentur als systemrelevant eingestuften Steinkohlekraftwerken verfahren werden soll: Diese Kraftwerke seien wegen des Ausstiegs aus der Kernenergie in den südlichen Bundesländern als Netzreserve bestellt und könnten daher nicht gleichberechtigt am Auktionsverfahren teilnehmen. „Das ist dann der Dank der Bundesregierung an jene Kraftwerksbetreiber, die bis 2026 auf Geheiß der Bundesnetzagentur die Versorgungssicherheit und Netzstabilität garantieren: die entschädigungslose Enteignung“, sagte er dem Handelsblatt.

Der Steag-Chef warnt vor Risiken für die Wärmeversorgung: „Was sage ich den Wärmekunden, wenn der Gesetzgeber mich zwingt, Anlagen, die nicht nur Strom, sondern auch Wärme produzieren, vom Netz zu nehmen? Es darf nicht sein, dass in der Silvesternacht 2026 die Wärmeversorgung für private Haushalte und industrielle Wärmekunden zusammenbricht, weil die Bundesregierung es versäumt hat, die Weichen für Ersatzinvestitionen zu stellen.“