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Spahn will nach Sterbehilfe-Urteil über Neuregelungen sprechen

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über mögliche Neuregelungen bei der Sterbehilfe beraten. Das Urteil gebe dem Gesetzgeber ausdrücklich Spielraum zu Regulierungen und Konkretisierungen, sagte der CDU-Politiker am Mittwoch in Berlin. Er wolle nun mit allen Beteiligten sprechen, um eine verfassungsgerechte Lösung zu finden. Als Beispiele nannte er Beratungspflichten und Wartefristen. Zudem gebe es je nach Lebenssituation unterschiedliche Anforderungen an den Nachweis der Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Sterbewillens.

Spahn betonte, dass das Verfassungsgericht ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben anerkenne. Daran müssten sich mögliche Neuregelungen orientieren. Er finde es aber genauso wichtig, dass sich daraus nicht eine Gewöhnung und letztlich eine gesellschaftlich erwartete Pflicht zur Inanspruchnahme von Sterbehilfe entwickeln. Zudem leite sich daraus kein Anspruch gegenüber Dritten auf Suizidhilfe ab. "Für mein Verständnis gilt das auch für Behörden."

Nach dem Urteil der Karlsruher Richter verstößt das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gegen das Grundgesetz. Spahn verwies darauf, dass damit nun nicht darüber geurteilt worden sei, ob das Bundesinstitut für Arzneimittel den Kauf von Medikamenten zur Selbsttötung erlauben müsse. Dazu laufe ein separates Verfahren. Die Situation der Betroffenen und ihrer Angehörigen gelte es im Auge zu haben. Gleichzeitig wäre es falsch, wenn Behörden über Leben und Tod entscheiden müssten.