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Gesundheitsminister Spahn will Pharmapreise senken

Biotech-Medikamente kosten die Krankenkassen viel Geld. Gesundheitsminister Jens Spahn will nun per Gesetz günstigere Alternativen fördern.

Biotechnologisch hergestellte Medikamente haben sich in den vergangenen Jahren zu einem großen Treiber der Arzneimittelausgaben in Deutschland entwickelt. Die innovativen Therapien etwa gegen Krebs oder zur Behandlung von Rheuma kosteten allein von Januar bis September 2018 rund 6,7 Milliarden Euro. Einige der Präparate haben mittlerweile den Patentschutz verloren, es sind günstigere Nachahmerprodukte am Markt verfügbar.

Das Einsparpotenzial, das sich durch diese sogenannten Biosimilars bietet, will Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nun besser nutzen. „Biopharmaka sind elementar für die medizinische Versorgung unserer Patienten“, sagte Spahn dem Handelsblatt. „Wenn es günstigere Alternativen bei gleich hoher Versorgungsqualität gibt, müssen wir sie nutzen. Sonst könnten wir das hohe Niveau der Arzneimittelversorgung in Deutschland nicht halten.“

Im vergangenen Jahr hätten nach Angaben des Gesundheitsministeriums bei konsequenter Umstellung auf Biosimilars insgesamt 279 Millionen Euro eingespart werden können. Um die Arzneimittelausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu begrenzen, sind Apotheken seit 2002 grundsätzlich in der Pflicht, an Kassenpatienten preisgünstigere Nachahmerpräparate abzugeben. Diese Regelung greift bei Biotech-Medikamenten aber bislang nicht.

Denn anders als bei klassischen Generika ähneln die Wirkstoffe bei Biosimilars zwar denen des Originalpräparats, sind jedoch nicht mit ihnen identisch. Mit einer Änderung des Arzneimittelgesetzes will Spahn den Umgang mit Generika und Biosimilars angleichen und nachgebaute Biopharmaka so stärker in die GKV-Versorgung bringen. Aus dem Gesundheitsministerium hieß es, dass der Gemeinsame Bundesausschuss die Austauschbarkeit biologischer Arzneimittel regeln soll.

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In dem Gremium bestimmen Krankenkassen, Ärzte und Krankenhäuser den Leistungskatalog für die mehr als 70 Millionen gesetzlich Versicherten. Ziel ist, dass Apotheken künftig bei vom Bundesausschuss festgelegten Biotech-Medikamenten ebenfalls das günstigere Nachahmerpräparat abgeben müssen – solange der verschreibende Arzt dem nicht ausdrücklich widerspricht. Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen sollen zudem feste Quoten für die Verordnung von Biosimilars definieren.

„Biosimilars werden zunehmend wichtig für die qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Patienten“, sagt der Vizechef des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg. „Deshalb ist es gut, dass der Minister deren Anwendung durch eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen erleichtern will.“ Unterstützung für Spahns Pläne signalisierte auch die Ärzteschaft.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) empfehle schon seit Jahren Verordnungsquoten für Biosimilars, sagt KBV-Vize Stephan Hofmeister. Allerdings seien regionale Vorgaben starren bundesweiten Quoten „unbedingt vorzuziehen“, um die unterschiedlichen Versorgungsbedingungen zu berücksichtigen. Hofmeister verwies darauf, dass einige Krankenkassen mit den Herstellern von Originalpräparaten Rabattverträge geschlossen hätten.

In diesen Fällen sollten Ärzte dann auch das Original verschreiben können. Die Hersteller von Nachahmerprodukten sehen die Rabattverträge der Originalhersteller dagegen als Hemmnis für die Verbreitung günstiger Alternativen. „Biosimilars sorgen für Wettbewerb, wo vorher Monopole herrschten“, betont Stephan Eder, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars. Spahns Vorstoß kommt zu einer spannenden Zeit im Markt für Biotech-Medikamente.

Mitte Oktober hat das weltweit mit Abstand umsatzstärkste Medikament, Humira, seinen Patentschutz verloren. Das Rheumamittel des US-Konzerns Abbvie erzielte 2017 umgerechnet mehr als 16 Milliarden Euro Umsatz weltweit. Die deutschen Krankenkassen gaben vergangenes Jahr knapp eine Milliarde Euro für Humira aus – fast drei Prozent der gesamten Arzneimittelausgaben.

Die Nachahmer stehen bereits in den Startlöchern: Weltweit arbeiten rund 30 Firmen daran, eine eigene Zulassung für den Biotechwirkstoff Adalimumab zu bekommen. Einigen Firmen ist das bereits vor dem Patentablauf gelungen. Der Fall Humira zeigt, wie groß das künftige Einsparpotenzial sein kann. Das Gesundheitsministerium rechnet vor, dass der Preisabstand zwischen dem Originalpräparat von Abbvie und dem günstigsten aktuell verfügbaren Biosimilar etwa 40 Prozent beträgt.