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So unterscheiden sich die Lohnsteuerklassen 2021

Die Steuerklassen entscheiden wie viel Lohnsteuer ein Arbeitnehmer stemmen muss. Ein Überblick der unterschiedlichen Lohnsteuerklassen zeigt, ob sich ein Wechsel lohnt.

Jeder Arbeitsnehmer und jede Arbeitnehmerin zahlt in Deutschland Lohnsteuer. Die Höhe der Lohnsteuer hängt dabei von der Steuerklasse ab, der die jeweilige Person durch das Finanzamt zugeordnet ist. Welcher Lohnsteuerklasse man schlussendlich zugewiesen wird, entscheiden unterschiedliche Faktoren.

Gerade für die jährliche Steuererklärung kann ein Wechsel in eine andere Lohnsteuerklasse beziehungsweise eine andere Kombination zweier Klassen finanzielle Vorteile mit sich bringen. Doch nur die Wenigsten kennen die Lohnsteuerklassen in Deutschland im Detail. Auch das Nettogehalt eines jeden Arbeitnehmers wird über die jeweilige Steuerklasse beeinflusst – wie sich das bei Ihrem Einkommen gestaltet, lässt sich einfach mit unserem Brutto-Netto-Rechner 2021 berechnen.

Wie aber werden die Lohnsteuerklassen definiert? Ist ein Wechsel zwischen den Klassen möglich und welche Lohnsteuerklasse eignet sich für wen in welcher Situation am besten? Die wichtigsten Informationen zu den Vor- und Nachteilen der Steuerklassen 1 bis 6 im Jahr 2021 haben wir in einem Überblick zusammengefasst.

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So unterscheiden sich die Steuerklassen I bis VI im Jahr 2021

Warum gibt es überhaupt verschiedene Steuerklassen in Deutschland?

Arbeitgeber in Deutschland sind dazu verpflichtet, die Lohnsteuer vom Bruttoverdienst des Arbeitnehmers einzubehalten und diese an das Finanzamt abzuführen. Die Zuordnung der Arbeitnehmer in Steuerklassen soll diesen Prozess für den Arbeitgeber erleichtern, da in den Lohnsteuerklassen die unterschiedlichen Einkommens- und Freibeträge sowie die im Steuerrecht geregelten Pauschalen bei der Lohnsteuervorauszahlung bereits berücksichtigt werden.

Um in eine Steuerklasse in Deutschland eingruppiert zu werden, muss der Steuerzahler unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein. Das trifft gemäß dem Einkommensteuergesetz auf alle natürlichen Personen zu, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben – sprich in Deutschland gemeldet sind und hier leben.

Welche Steuerklassen gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es insgesamt sechs unterschiedliche Steuerklassen. Diese richten sich an unterschiedliche arbeitende Personengruppen und definieren sich hauptsächlich über den Familienstand der jeweiligen Person. Verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften fallen beispielsweise in eine andere Steuerklasse als Singles oder Verwitwete.

Wer ordnet mich einer Steuerklasse zu?

Das Finanzamt ordnet jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin eine Steuerklasse zu und berücksichtigt dabei den Familienstand der jeweiligen Person. Kinderlose Singles werden demnach in einer anderen Lohnsteuerklasse zusammengefasst als ein Ehepaar mit Kindern.

Wie erfahre ich meine Steuerklasse?

Die persönliche Steuerklasse lässt sich ganz einfach herausfinden. Der einfachste Weg ist der Blick auf die Gehaltsabrechnung. Die Lohnsteuerklasse steht auf jeder Lohnabrechnung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält.

Welche Steuerklasse bringt im Jahr 2021 welche Vorteile?

Jede der sechs Steuerklassen eignet sich für unterschiedliche Lebensumstände. Die Steuerklassen 3, 4 und 5 bringen gerade für verheiratet Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften steuerliche Vorteile. Hier muss allerdings der jeweilige Verdienst beider Partner berücksichtigt werden.

So eignet sich beispielsweise für Eheleute, bei denen einer der Partner der Alleinverdiener ist oder deutlich mehr verdient, die Steuerklasse 3 am besten. Haben die Ehepartner ein gleich hohes Gehalt, ist Steuerklasse 4 zu bevorzugen. Grundsätzlich ist – unabhängig der Steuerklasse – für die Einordnung in eine Steuerklasse der persönliche Familienstand ein ausschlaggebender Faktor.

Warum haben die Steuerklassen Freibeträge?

Der Jahresfreibetrag soll die Grundlage schaffen, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihrer persönlichen und familiären Situation entsprechend besteuert werden – so ist es vom Gesetzgeber vorgesehen. Freibeträge sind ein zusätzliches Mittel, um besondere Ausgaben steuerlich zu vergünstigen, etwa die Erziehung von Kindern oder Pflege von Angehörigen.

Der Jahresfreibetrag setzt sich dabei aus den unterschiedlichen Freibeträgen der einzelnen Lohnsteuerklassen zusammen. Diese können sich wiederum von Steuerklasse zu Steuerklasse unterscheiden. Eine Berechnung beziehungsweise ein Vergleich dieser Freibeträge kann sich daher lohnen.

Welche Freibeträge berücksichtigen die Steuerklassen im Jahr 2021?

Die einzelnen Freibeträge der Steuerklassen in Deutschland bringen steuerliche Vorteile. So sind die einzelnen Freibeträge definiert:

  • Grundfreibetrag: Dieser Betrag stellt einen Teil des Einkommens eines Arbeitsnehmers steuerfrei. 9744 Euro dient als Sicherung der Lebensgrundlage.

  • Arbeitnehmerpauschbetrag/Werbungskostenpauschbetrag: Dies ist ein Betrag, der bei der Ermittlung der Einkünfte pauschal von den Einnahmen abgezogen wird – sofern keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden. Dies erfolgt auf Grundlage des § 9a Nr. 1 EStG. Die Kurzform „Pausch“ steht hier als Abkürzung für „Pauschal“.

  • Sonderausgabenpauschbetrag/Sozialausgabenpauschbetrag: Bestimmte Kosten gelten als Sonderausgaben. Dazu zählen unter anderem Beiträge zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Ausbildungskosten, die Kirchensteuer sowie Spenden oder Mitgliedsbeiträge. Werden in der Steuererklärung 2021 keine Sonderausgaben vermerkt, berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Sonderausgabenpauschbetrag. Dieser beläuft sich jährlich auf 36 Euro für Singles und 72 Euro für verheiratete Menschen.

  • Vorsorgepauschbetrag/Vorsorgepauschale: Dieser Betrag wird bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt und stellt Ausgaben des Steuerpflichtigen für eine soziale Sicherung steuerfrei. Ist Arbeitslohn bezogen worden, wird für die Vorsorgeaufwendungen eine Pauschale als Freibetrag abgezogen. Diese ist vom jeweiligen Bruttoeinkommen abhängig und in § 39b Absatz 2 Nummer 3 EStG genau geregelt.

  • Alleinerziehendenentlastungsbetrag: Der Beitrag dient der Entlastung einer alleinerziehenden steuerpflichtigen Person. Der Alleinerziehendenentlastungsbetrag kann im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abgezogen werden, sofern zum Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das der Person ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Der Alleinerziehendenentlastungsbetrag ist aufgrund der Corona-Pandemie in Deutschland stark angehoben worden. Diese Erhöhung bleibt dem Jahr 2022 dauerhaft bestehen.

  • Kinderfreibetrag: Dies ist ein Freibetrag, der bei der Besteuerung von Eltern einen bestimmten steuerfreien Geldbetrag stellt. Er dient als Steuerentlastung für Ausgaben, die Eltern für ihre Kinder aufwenden müssen. Im Jahr 2021 ist der Kinderfreibetrag auf 5460 Euro gestiegen.

  • Freibetrag für Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder: 1464 Euro (beide Eltern zusammen 2928 Euro)

Steuerklasse 1 im Überblick – Vorteile und Freibeträge 2021

Die Steuerklasse 1 ist für Singles oder nicht mehr verheiratete Steuerzahler vorgesehen. Diese Klasse richtet sich demnach an Personen, die ledig, unverheiratet, geschieden oder verwitwet sind.

Personen dieser Lohnsteuerklasse können nicht in jede Steuerklasse wechseln. Zum Beispiel sind die Steuerklassen 3 oder 4 ausschließlich für Verheiratete beziehungsweise eingetragene Partnerschaften vorgesehen.

Ledige mit Kindern, die aber nicht im eigenen Haushalt leben, werden ebenfalls der Steuerklasse 1 zugeordnet. Sollte das Kind dauerhaft im Haushalt leben, wird die ledige Person der Steuerklasse 2 zugeordnet.

Die jeweiligen steuerlichen Abzüge, die in Steuerklasse 1 geleistet werden müssen, werden abhängig der jeweiligen Gehaltshöhe des Steuerzahlers berechnet. Es sei denn, ein Arbeitnehmer arbeitet in einem Minijob und überschreitet dabei die Grenze von monatlichen 450 Euro nicht. Bei einem 450-Euro-Job bleibt das Einkommen ohnehin unversteuert. Die Einordnung in eine Steuerklasse ist daher bedeutungslos.

Es werden also keine steuerlichen Abzüge geltend gemacht. Ab einem Gehalt von 451 Euro im Monat muss der Arbeitnehmer neben der Lohnsteuer, auch Sozialabgaben wie die Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung oder die Rentenversicherung zahlen.

Personen, die der Steuerklasse 1 zugeordnet sind und Kinder haben, erhalten den vollen Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuungs- und Ausbildungsbedarf. Die beiden Freibeträge werden in der Einkommensteuer zusammen verrechnet.

Freibeträge der Steuerklasse 1 im Jahr 2021

  • Grundfreibetrag: 9744 Euro

  • Arbeitnehmerpauschbetrag (auch bekannt als Werbungskostenpauschale): 1000 Euro

  • Sozialausgabenpauschbetrag: 36 Euro

  • Vorsorgepauschale: Orientiert sich am Bruttolohn

  • Kinderfreibetrag: 2730 Euro (beide Eltern zusammen 5460 Euro)

  • Freibetrag für Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder: 1464 Euro (beide Eltern zusammen 2928 Euro)

Beträge, welche die Freibeträge der Steuerklasse 1 überschreiten, müssen versteuert werden.

Steuerklasse 2 im Überblick – Vorteile und Freibeträge 2021

Die Steuerklasse 2 richtet sich an Alleinerziehende, Ledige, Verwitwete oder Geschiedene mit Kindern. Personen dieser Steuerklasse haben einen Anspruch auf steuerliche Entlastung – zahlen also weniger Steuern. Grund dafür ist der sogenannte Alleinerziehendenentlastungsbetrag, oder kurz Entlastungsbeitrag. Voraussetzung ist, dass das Kind im eigenen Haushalt lebt und keine weitere volljährige Person den Haushalt teilt. Die Entlastung beträgt 4008 Euro. Für jedes folgende Kind werden 240 Euro als absetzbarer Entlastungsbetrag anerkannt. Mit der Erhöhung dieses Betrages um 2100 Euro wird die besondere Belastung Alleinerziehender aufgrund der COVID-19-Pandemie berücksichtigt. Die Erhöhung ist ab dem Jahr 2022 dauerhaft.

Der Freibetrag ist nicht zu verwechseln mit dem Kinderfreibetrag von 5460 Euro, also 2730 Euro pro Elternteil. Darüber hinaus gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2928 Euro, also 1464 Euro je Elternteil. Die beiden Freibeträge werden in der Einkommensteuer zusammen verrechnet.

Gleichzeitig bietet Steuerklasse 2 von allen Lohnsteuerklassen die meisten Freibeträge. Neben dem Grundfreibetrag oder dem Arbeitnehmerpauschbetrag profitieren Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen hier wie erwähnt vom Alleinerziehendenentlastungsbetrag, der ausschließlich in Lohnsteuerklasse 2 vorgesehen ist.

Freibeträge der Steuerklasse 2 im Jahr 2021

  • Grundfreibetrag: 9744 Euro

  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 1000 Euro

  • Sozialausgabenpauschbetrag: 36 Euro

  • Vorsorgepauschale: abhängig vom Bruttoverdienst

  • Kinderfreibetrag: 2730 Euro (beide Eltern zusammen 5460 Euro)

  • Freibetrag für Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder: 1464 Euro (beide Eltern zusammen 2928 Euro)

  • Alleinerziehendenentlastungsbetrag (Entlastungsbetrag): 4008 Euro für das erste Kind, zusätzlich 240 Euro für jedes weitere Kind

Beträge, welche die Freibeträge der Steuerklasse 2 überschreiten, müssen versteuert werden.

Steuerklasse 3 im Überblick – Vorteile und Freibeträge 2021

Steuerklasse 3 richtet sich an verheiratete/in eingetragene Lebenspartnerschaft lebende Alleinverdiener oder Doppelverdiener, bei dem einer der beiden Partner auf Antrag die Steuerklasse 5 gestellt hat. Es ist die Steuerklasse mit dem geringsten Steuersatz.

Steuerklasse 3 kann ausschließlich in Kombination mit der Lohnsteuerklasse 5 beantragt werden. Diese Kombination trifft insbesondere auf Verheiratete zu, bei der eine der beiden Partner deutlich weniger verdient als der andere. Der Grundfreibetrag der Steuerklasse 3 fällt doppelt so hoch aus wie in Steuerklasse 1 oder 2.

Freibeträge der Steuerklasse 3 im Jahr 2021

  • Grundfreibetrag: 19.488 Euro

  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 1000 Euro

  • Sozialausgabenpauschbetrag: 36 Euro

  • Vorsorgepauschale: abhängig vom Bruttoverdienst

  • Kinderfreibetrag: 5460 Euro

  • Freibetrag für Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder: 2928 Euro

Beträge, welche die Freibeträge der Steuerklasse 3 überschreiten, müssen versteuert werden.

Steuerklasse 4 im Überblick – Vorteile und Freibeträge 2021

Steuerklasse 4 richtet sich an verheiratete/in eingetragene Lebenspartnerschaft lebende Doppelverdiener, welche etwa gleich viel verdienen. Die steuerlichen Abzüge in den Steuerklassen 1 und 4 sind identisch. Es existieren hier also keine finanziellen Vorteile. Nur der Kinderfreibetrag dieser beiden Klassen unterscheidet sich, da dieser bei verheirateten Paaren der Lohnsteuerklasse 4 aufgeteilt wird.

Freibeträge der Steuerklasse 4 im Jahr 2021

  • Grundfreibetrag: 19.488 Euro

  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 1000 Euro

  • Sozialausgabenpauschbetrag: 36 Euro

  • Vorsorgepauschale: abhängig vom Bruttoverdienst

  • Kinderfreibetrag: 2730 Euro

  • Freibetrag für Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder: 2928 Euro

Steuerklasse 5 im Überblick – Vorteile und Freibeträge 2021

Nur Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner können Steuerklasse 5 auswählen. Diese Lohnsteuerklasse fungiert dabei als eine Art Gegenstück zur Steuerklasse 3 und kann nur in Kombination mit dieser beantragt und genutzt werden. Dabei gilt, dass derjenige mit dem geringeren Einkommen Steuerklasse 5 wählt.

Die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 verschafft dem Ehepaar beziehungsweise der eingetragenen Lebenspartnerschaft dann einen steuerlichen Vorteil. Im Gegensatz zu den Steuerklassen 1, 2, 3 und 4 kann in der Lohnsteuerklasse 5 allerdings kein Grundfreibetrag auf den jährlichen Bruttoverdienst geltend gemacht werden. Ähnlich wie in Steuerklasse 4 existiert auch in Lohnsteuerklasse 5 kein Kinderfreibetrag. Dieser wird ausschließlich der Person zuerkannt, die der Steuerklasse 3 angehört.

Freibeträge der Steuerklasse 5 im Jahr 2021

  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 1000 Euro

  • Sozialausgabenpauschbetrag: 36 Euro

  • Vorsorgepauschale: Gestaltet sich anhand des Bruttoverdienstes

Beträge, welche die Freibeträge der Steuerklasse 5 überschreiten, müssen versteuert werden.

Steuerklasse 6 im Überblick – Vorteile und Freibeträge 2021

Steuerklasse 6 richtet sich an Personen mit zusätzlicher Lohnsteuerkarte für ein weiteres Dienstverhältnis. Grundsätzlich liegt in Steuerklasse 6 die größte Steuerbelastung vor, da weder Kinderfreibetrag noch der Arbeitnehmerpauschbetrag oder der Grundfreibetrag geltend gemacht werden können. Gerechtfertigt werden die hohen Abzüge und wenigen Jahresfreibeträge durch das zweite Arbeitsverhältnis, da die Person dadurch prinzipiell mehr verdient.

Hat ein Arbeitnehmer neben dem Hauptberuf noch einen Zweitjob oder eine geringfügige Beschäftigung, ist er oder sie nicht mehr nur in eine Steuerklasse eingeordnet, sondern hat neben seiner bisherigen Lohnsteuerklasse auch die Steuerklasse 6.

Vor dem Beginn eines Nebenjobs mit Steuerklasse 6 ist es also sinnvoll nachzurechnen, ob sich dieser Zweitjob finanziell lohnt. In Steuerklasse 6 spielt es keine Rolle, ob man verheiratet ist oder Kinder hat. Denn hier können keine Jahresfreibeträge angerechnet werden. Damit unterscheidet sich die Lohnsteuerklasse 6 grundsätzlich von den Steuerklassen 1 bis 5.

Tabelle: Die Freibeträge der Steuerklassen 1 bis 6 für das Jahr 2021

Lohnsteuerklasse

Art des Freibetrages

Höhe des Freibetrages

Steuerklasse 1

Grundfreibetrag

Arbeitnehmerpauschbetrag

Sozialausgabenpauschbetrag

Vorsorgepauschale

Kinderfreibetrag

9744 Euro

1000 Euro

36 Euro

vom Bruttoverdienst abhängig

5460 Euro

Steuerklasse 2

Grundfreibetrag

Arbeitnehmerpauschbetrag

Sozialausgabenpauschbetrag

Vorsorgepauschale

Kinderfreibetrag

Alleinerziehendenentlastungsbetrag

9744 Euro

1000 Euro

36 Euro

vom Bruttoverdienst abhängig

5460 Euro

4008 Euro fürs erste Kind, 240 Euro absetzbar für jedes weitere

Steuerklasse 3

Grundfreibetrag

Arbeitnehmerpauschbetrag

Sozialausgabenpauschbetrag

Vorsorgepauschale

Kinderfreibetrag

19.488 Euro

1000 Euro

36 Euro

vom Bruttoverdienst abhängig

5460 Euro

Steuerklasse 4

Grundfreibetrag

Arbeitnehmerpauschbetrag

Sozialausgabenpauschbetrag

Vorsorgepauschale

Kinderfreibetrag

19.488 Euro

1000 Euro

36 Euro

vom Bruttoverdienst abhängig

270 Euro

Steuerklasse 5

Arbeitnehmerpauschbetrag

Sozialausgabenpauschbetrag

Vorsorgepauschale

1.000 Euro

36 Euro

vom Bruttoverdienst abhängig

Steuerklasse 6

keine

keine


Wann muss ich meine Steuerklasse ändern?

Sollte sich der Familienstand ändern – beispielsweise durch eine Heirat oder durch eine eingetragene Lebenspartnerschaft – ändert das Finanzamt die Einordnung automatisch in die Steuerklasse 4.

Aber Achtung: Diese Einordnung – beispielsweise in Steuerklasse 4 – muss nicht zwingend die beste Option sein, da sich unter Umständen eine Kombination unterschiedlicher Steuerklassen oder ein Wechsel in eine andere Lohnsteuerklasse durchaus auszahlen kann.

Um einen solchen Wechsel in eine andere Lohnsteuerklasse zu beantragen, gibt es ein Formular mit dem Namen „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“. Die Steuerklasse lässt sich mit diesem Antrag ändern.

Gibt es das Formular auf Lohnsteuerklassenwechsel auch online?

Ja, das entsprechende Formular für einen Wechsel der Lohnsteuerklasse gibt es als PDF-Datei online auf den Seiten der Bundesfinanzverwaltungen. Den Antrag auf Steuerklassenwechsel können Sie als PDF-Datei einfach online downloaden oder direkt im Dokument ausfüllen und ausdrucken.

Seit dem Jahreswechsel 2020 können Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner mehrmals pro Jahr die Steuerklasse beim Finanzamt wechseln. Bislang war das nur einmal pro Jahr möglich.

Muss ich beim Steuerklassenwechsel eine Frist beachten?

Seit dem 1. Januar 2020 können Ehepartner und Lebenspartner die Steuerklasse wie bereits erwähnt mehrfach im Jahr ändern. Anders als noch im vergangene Jahr müssen heute dafür keine besonderen Voraussetzungen erfüllt werden.

Zuvor galt beispielsweise für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner der 30. November eines Jahres als Frist für den Wechsel in eine andere Lohnsteuerklasse – der Wechsel der Steuerklasse zeigt sich immer erst im Folgemonat auf der Lohnabrechnung.

Alle wichtigen Informationen zu den Steuerklassen I bis VI 2021 als kostenlose PDF.


Steuerklassen I bis VI im Jahr 2021 in der Tabelle

Lohnsteuerklasse

gilt für...

Steuerklasse 1

Ledige, Verwitwete oder Geschiedene ohne Kinder oder aber Verheiratete, die in Trennung leben

Steuerklasse 2

Alleinerziehende, Ledige, Verwitwete oder Geschiedene mit Kindern, die Anspruch auf Entlastung haben

Steuerklasse 3

verheiratete Alleinverdiener oder Doppelverdiener, bei dem der Partner auf Antrag die Steuerklasse V hat

(trifft vor allem auf Verheiratete zu, bei der eine Person viel weniger verdient)

Steuerklasse 4

verheiratete Doppelverdiener, die ähnlichem Gehalt

Steuerklasse 5

Partner, die diese Steuerklasse beantragt haben – (siehe Steuerklasse III)

Steuerklasse 6

Personen mit zusätzlicher Lohnsteuerkarte für ein weiteres Dienstverhältnis.

Teuerste Steuerklasse, keine Freibeträge