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So sparen Sie mit dem Fahrtenbuch Steuern

Zum Jahreswechsel können Firmenwagenfahrer ihre Besteuerungsmethode ändern. Für wen sich das Fahrtenbuch lohnt und wann die Ein-Prozent-Methode günstiger ist.

Hier wird der geldwerte Vorteil anhand der tatsächlich privat gefahrenen Kilometer und der gesamten Aufwendungen für das Auto berechnet. Foto: dpa
Hier wird der geldwerte Vorteil anhand der tatsächlich privat gefahrenen Kilometer und der gesamten Aufwendungen für das Auto berechnet. Foto: dpa

Landauf, landab stehen viele Dienstwagen still. Denn wegen der Corona-Pandemie fahren die Deutschen seltener ins Büro und in den Urlaub. Doch selbst wenn der Firmenwagen steht, laufen die Fixkosten weiter. Auch das Finanzamt hält gnadenlos die Hand auf.

Zumindest die Steuern aber können Dienstwagennutzer unter Umständen reduzieren, wenn sie die Besteuerungsmethode ändern. Das geht nur zum Jahreswechsel oder wenn unterjährig ein neues Fahrzeug angeschafft wird, klärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) auf.

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Dienstwagen, die ausdrücklich auch privat genutzt werden dürfen, zählen beim Fiskus als sogenannter „geldwerter Vorteil“, der das zu versteuernde Einkommen erhöht. Auf diesen Betrag werden dann die Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Soli und Kirchensteuer berechnet.

Wer mit seinem Auto nur zu Arbeit fährt, muss den Wagen nicht versteuern, denn diese Fahrten zählen zur Erwerbssphäre, entschied der Bundesfinanzhof (Az. VI R 56/10).

Alle privat genutzten Dienstwagen können entweder pauschal oder auf Basis der protokollierten Privatfahrten versteuert werden. Bei der Ein-Prozent-Methode wird pro Fahrzeug – egal ob neu oder gebraucht gekauft – ein Prozent des Bruttolistenpreises der Erstzulassung angesetzt. Bei einem Auto mit einem Wert von 60.000 Euro beträgt der geldwerte Vorteil 600 Euro pro Monat.

Was in der Pandemie wichtig ist

Wer seinen Firmenwagen privat zum Beispiel für Urlaubsfahrten nutzt, aber damit nicht zur Arbeit fährt, muss dies beweisen – etwa durch Vorlage einer Jahres-Bahnkarte, entschied der Bundesfinanzhof (VI R 68/05). Im Beispiel müsste er dann nur die 600 Euro im Monat versteuern.

Alle, die mit dem Dienstfahrzeug auch zur Arbeit fahren, müssen für den einfachen Fahrtweg 0,03 Prozent des Listenpreises je Kilometer zusätzlich jeden Monat versteuern. Und zwar unabhängig davon, wie oft sie tatsächlich ins Büro fahren. Bei einem Fahrtweg von 20 Kilometern kommen zu den 600 Euro also noch einmal 360 Euro pro Monat als geldwerter Vorteil hinzu.

Wer jedoch nur an 180 Tagen oder seltener zur Arbeit pendelt, kann alternativ die Einzelbewertung anwenden. In diesem Fall werden nur 0,002 Prozent des Listenpreises pro tatsächlich gefahrenen Entfernungskilometer addiert. Wer an 100 Tagen im Jahr ins Büro fährt, muss aufs Jahr 2400 Euro, also pro Monat 200 Euro zusätzlich zu den 600 Euro versteuern.

Wichtig in der Pandemie: Zur Einzelbewertung des Fahrtweges kann auch rückwirkend gewechselt werden. „Am Jahresende hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die zu viel gezahlte 0,03-Prozent-Steuer wieder zu korrigieren, indem er entsprechend weniger Lohnsteuer mit der Dezember-Abrechnung an das Finanzamt abführt“, weiß Stefan Weber, Professor an der Hochschule Neu-Ulm.

Tatsächlich würden von dieser Möglichkeit meist nur größere Arbeitgeber Gebrauch machen, da dafür jeder Dienstwagennutzer nach seinen Bürofahrten im abgelaufenen Jahr befragt werden muss. „Wenn der Arbeitgeber diesen Aufwand scheut, dann bleibt dem Dienstwagennutzer nur die Möglichkeit, zu viel gezahlte Steuern über die Abgabe seiner Einkommensteuererklärung selbst zu korrigieren“, erklärt der Wissenschaftler.

Fahrtenbuch ist für einige noch günstiger

Trotz Einzelbewertung ist gerade in der Corona-Pandemie die Fahrtenbuchmethode für einige Dienstwagenfahrer noch günstiger. Hier wird der geldwerte Vorteil anhand der tatsächlich privat gefahrenen Kilometer und der gesamten Aufwendungen für das Auto berechnet.

Zu den Aufwendungen gehören laut BdSt: Abschreibung, Reparaturkosten, Kfz-Steuer, Darlehenszinsen, Benzinkosten, Versicherung und Kosten für die eventuelle Unterstellung (Garage) des Fahrzeugs.

Der oben genannte Steuerzahler mit dem 60.000 teuren Dienstwagen fährt im Jahr 40.000 Kilometer, davon aber nur 4000 Kilometer privat. Die gesamten Aufwendungen betragen dabei 7.000 Euro pro Jahr. Damit kostet das Auto pro gefahrenen Kilometer 0,175 Euro. Für die privat gefahrene Strecke macht das 700 Euro als geldwerten Vorteil.

Generell lohnt sich das Fahrtenbuch, je weniger man den Wagen privat nutzt und je weniger man insgesamt fährt. Auch wer ein gebrauchtes oder bereits abgeschriebenes Auto fährt, profitiert.