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So schützen Sie sich vor unerwünschten Anrufen

Werbeanrufe ohne Einwilligung sind verboten - Betroffene sollten in so einem Fall einfach auflegen.
Werbeanrufe ohne Einwilligung sind verboten - Betroffene sollten in so einem Fall einfach auflegen.

Einmal nicht aufgepasst, schon hat man am Telefon einen Vertrag abgeschlossen. Oder man hat Fremden sensible Daten preisgegeben - und bekommt nervige Werbung. Wie sich Verbraucher schützen können.

Mainz (dpa/tmn) - Einfach auflegen! Das erscheint unhöflich. Ist aber der beste Schutz, wenn man den Anrufer nicht kennt und sich keinen Vertrag aufschwatzen lassen will. Genau dazu rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, um unerlaubte Telefonwerbung zu vermeiden.

Werbeanrufe ohne Einwilligung sind verboten. Und es ist auch unzulässig, wenn Anrufer das Einverständnis zu Beginn des Telefonats einholen. Wenn Fremde sich also telefonisch melden, sollte man skeptisch bleiben.

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Man könne nachfragen, mit wem man spricht, welches Unternehmen anruft und warum - wer mit den Angaben nichts anfangen kann, sollte sich gar nicht erst in ein Gespräch verwickeln lassen, sondern auflegen.

Außerdem sollten Verbraucher darauf achten, dass sie ihre Telefonnummer nicht überall angeben - etwa bei Gewinnspielen oder beim Abschluss von Verträgen. Denn Prävention ist der beste Schutz - wenn kein Unbekannter die Nummer kennt, kann auch keiner anrufen.